Studieren an hessischen Hochschulen mit IHK Fortbildungsprüfungen
Wichtiger Hinweis vorab: Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur bei der jeweiligen Hochschule. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei der Zusammenstellung dieser Angaben auf Informationen/Unterlagen Dritter angewiesen sind, für deren Aktualität und Richtigkeit wir nicht verantwortlich sind.
Allgemeines
Als Absolvent/in einer IHK Fortbildungsprüfung haben Sie leichteren Zugang zu den hessischen Hochschulen. Wir möchten Sie mit dieser Information bei Ihrer weiteren beruflichen Karriereplanung unterstützen.
Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten Bewerber/innen, die folgende Abschlüsse nachweisen können:
Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten Bewerber/innen, die folgende Abschlüsse nachweisen können:
- Meister
Darunter fallen alle IHK Fortbildungsprüfungen als (Industrie-) Meister /-in.
Gleichwertige Abschlüsse
Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten außerdem Bewerber/innen mit einem Abschluss, der von der IHK als gleichwertig eingestuft wird. Darunter fallen folgende IHK Fortbildungsprüfungen :
a) Fachkaufmann/-frau (incl. Bilanzbuchhalter/in, Controller/in)
b) Fachwirt/in (incl. Pharmareferent/in)
c) Weiterführende Fortbildungsqualifikationen wie z. B. „Betriebswirt/in IHK“ und „Technische/r Betriebswirt/in“
Verfahren
Sie stellen bei der hessischen Hochschule einen Antrag auf Hochschulzugang und führen mit dem Prüfungsausschuss ein Beratungsgespräch. Im Anschluss erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die zum Studium an einer hessischen Hochschule berechtigt.
Gleichwertige Abschlüsse
Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten außerdem Bewerber/innen mit einem Abschluss, der von der IHK als gleichwertig eingestuft wird. Darunter fallen folgende IHK Fortbildungsprüfungen :
a) Fachkaufmann/-frau (incl. Bilanzbuchhalter/in, Controller/in)
b) Fachwirt/in (incl. Pharmareferent/in)
c) Weiterführende Fortbildungsqualifikationen wie z. B. „Betriebswirt/in IHK“ und „Technische/r Betriebswirt/in“
Verfahren
Sie stellen bei der hessischen Hochschule einen Antrag auf Hochschulzugang und führen mit dem Prüfungsausschuss ein Beratungsgespräch. Im Anschluss erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die zum Studium an einer hessischen Hochschule berechtigt.
Näheres regelt die Verordnung über den Zugang besonders befähigter Berufstätiger zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 13. Juni 2002 (GVBl. I S. 335), geändert durch die Verordnung vom 8. Juli 2004 (GVBl. I S. 242).
Weitere Informationen
Einzelheiten zum Verfahren und den Studiengängen erfahren Sie direkt bei den Studienberatungen oder Studentensekretariaten der Hochschulen.
Einzelheiten zum Verfahren und den Studiengängen erfahren Sie direkt bei den Studienberatungen oder Studentensekretariaten der Hochschulen.