Aus- und Weiterbildung

BIBB legt Simulation zur Mindestausbildungsvergütung vor

Eine Mindestausbildungsvergütung ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und soll ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Über die Höhe einer solchen Mindestvergütung und die Art und Weise, wie sie definiert werden soll, herrscht derzeit noch wenig Klarheit. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat jetzt eine datengestützte Simulation vorgelegt, aus der hervorgeht, wie viele Betriebe bei unterschiedlichen Mindestausbildungsvergütungsmodellen betroffen wären.