Antrag stellen

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wenn sich im letzten Ausbildungsjahr herausstellt, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen erbringt, kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Mit diesem Antrag kann der Auszubildende ein halbes Jahr früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Im Gegensatz zur Vertragsverkürzung führt die vorzeitige Zulassung nicht zur Verkürzung der Vertragslaufzeit. Erst mit Bestehen der vorzeitigen Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag. Besteht der Auszubildende diese nicht, läuft der bestehende Berufsausbildungsvertrag wie vorgesehen weiter.
Die Zulassungsvoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen und Richtlinien für die vorzeitige Zulassung (siehe unten).
Für die vorzeitige Zulassung sind folgende Unterlagen vollständig einzureichen:
  1. Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB)
  2. Letztes Berufsschulzeugnis (nicht älter als 4 Monate zum Zeitpunkt der Abgabefrist)
Den Antrag inkl. des Berufsschulzeugnisses reichen Sie bitte zu folgenden Fristen bei uns ein:
  • Abschlussprüfung Sommer:  10. Februar
  • Abschlussprüfung Winter:      15. August

Rechtsgrundlagen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

1. Zulassungsvoraussetzungen

Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist. Dies erfolgt durch
a) eine schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass die bisherigen Leistungen des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb überdurchschnittlich beurteilt werden
und
b) einen schriftlichen Nachweis durch die Berufsschule, dass die Leistungen des Auszubildenden in den Unterrichtsfächern / Lernfeldern / Lehrgängen der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Die Noten der Fächer Sport und Religion bzw. Ethik bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote außer Betracht.
Der Nachweis, dass die berechnete Gesamtnote der prüfungsrelevanten Unterrichtsfächer / Lernfelder und Lehrgänge im Durchschnitt mindestens der Gesamtnote „gut“ (bis 2,49) entspricht, erfolgt durch das letzte Halbjahreszeugnis vor dem Anmeldeschluss (nicht älter als 4 Monate). In Ausnahmefällen, die seitens der Berufsschule umfänglich zu begründen sind, kann eine Zulassung auch erfolgen, wenn der Notenschnitt 2,49 im letzten maßgeblichen Halbjahreszeugnis nicht erreicht wird, wenn aber aus allen voran gegangenen Schulhalbjahren eine gewichtete Note besser als 2,5 errechnet werden kann.

2. Der Antrag

  • Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist nach den von der IHK Lahn-Dill vorgeschriebenen Fristen und Formularen zu stellen.
  • Der Antrag sollte sorgfältig und gut leserlich ausgefüllt werden. Das Berufsschulzeugnis ist als Kopie beizufügen.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor Ablauf der Einreichfrist für die jeweilige Prüfung der IHK vorliegen.
Einreichfrist Abschlussprüfung Sommer: 10. Februar
Einreichfrist Abschlussprüfung Winter:     15. August

3. Zulassungsentscheidung

  • Aufgrund der Angaben im Antrag überprüft die IHK Lahn-Dill, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt sind.
  • Werden eine oder beide Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung wird dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb in Form eines schriftlichen Bescheides mitgeteilt.
  • Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird die vorzeitige Zulassung schriftlich erteilt. Das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung wird in diesem Fall durch die IHK an den Ausbildungsbetrieb gesandt.