Verfahrensmechaniker /-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Die novellierte Ausbildungsverordnung "Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik" wurde von den zuständigen Bundesministerien erlassen und ist am 31. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 23, S. 1168) erschienen. Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2012 in Kraft.
Auffälligste Neuerung ist die geänderte Struktur der Berufsausbildung. Sie spiegelt die Veränderung in der Branche wider. Anstelle der bisherigen Gliederung in Schwerpunkte tritt eine Differenzierung in sieben Fachrichtungen, die zukünftig auch Teil der Berufsbezeichnung sein werden:
- Formteile
- Halbzeuge
- Mehrschichtkautschukteile
- Compound- und Masterbatchherstellung
- Bauteile
- Faserverbundtechnologie
- Kunststofffenster
Zudem ändert sich die zeitlichen Gliederung der Ausbildung sowie die Prüfungsform, die zukünftig als "gestreckte" Abschlussprüfung durchgeführt wird. Die Abschlussprüfung besteht dann aus zwei Teilen, wobei Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende der Ausbildung stattfinden wird.
Den Verordnungstext mit den Ausbildungs-, Rahmenplan- und Prüfungsinhalten sowie weitere Informationen zum Beruf finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung.