Sexuelle Belästigung am Ausbildungsplatz

Die IHK Lahn-Dill hat in Zusammenarbeit mit dem Projekt QuABB (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule) einen Flyer „Hilfe bei sexuellen Übergriffen in der Ausbildung“ entwickelt. Wichtige Informationen und die im Flyer angegeben wichtigen Kontakte, die bei sexuellen Übergriffen helfen können, finden Sie in diesem Artikel.
Grundsätzlich fällt unter sexuelle Belästigung:
Jeder Annäherungsversuch oder jede Form der Abwertung, die im Betrieb und insbesondere von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Darunter fallen insbesondere: Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art. Die Erscheinungsformen reichen von subtilen Verhaltensweisen bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen, wie zum Beispiel:
  • Anzügliche und peinliche Bemerkungen über das Äußere
  • Herabwürdigende Blicke und Gesten
  • Unerwünschte Körperkontakte und aufdringliches Verhalten
  • Sexistische Mails
  • Vorzeigen, Aufhängen und Versenden (z.B. per Mail) von pornografischem Material
  • Sexistische Äußerungen und Witze
  • Annäherungsversuche
  • Einladungen mit Versprechen von Vorteilen oder unter Androhung von Nachteilen
  • Verfolgungen innerhalb und außerhalb des Betriebs
  • Erpressen und Erzwingen sexueller Beziehungen
  • Körperliche Übergriffe
  • Nötigung und Vergewaltigung

Kontaktstellen:

Dillenburg

Wetzlar

Biedenkopf

Weitere Kontaktstellen: