Aus- und Weiterbildung
IHK-Schlichtungsausschuss Berufsausbildung
Bei der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill besteht gemäß § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Dieser Schlichtungsausschuss kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen verhandeln. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden tätig. Antragsvordrucke sind bei der Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses erhältlich. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen, er kann auch hier mündlich zu Protokoll gegeben werden. Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses sowie ein Merkblatt können im Downloadbereich auf der rechten Seite heruntergeladen werden.