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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Berufsausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Und zwar dann, wenn Sie die in der Verordnung des Ausbildungsberufs geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch berufliche Tätigkeit erworben haben, die mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen sollte (§ 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz). Bei einer Teilzeitbeschäftigung erhöht sich die zeitliche Ausbildungszeit anteilig.
Dauer der Ausbildung gemäß Ausbildungsordnung
Erforderliche Praxis
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4,5 Jahre
3,5 Jahre
5,25 Jahre
Gibt es Ausnahmen?
Ja, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie auf andere Weise die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erlangt haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (§ 45 Absatz 2 Satz 3 Berufsbildungsgesetz).
Welche IHK ist zuständig für mich?
Ihr Wohnortist ausschlaggebend dafür, welche IHK für Sie zuständig ist.
Unterlagen für die Zulassung
Antragsformular der IHK Lahn-Dill
Tabellarischer Lebenslauf
Qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Arbeitsplatzbeschreibungen
Kosten
Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Gebührentarifen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und Informationen zum jeweiligen Ausbildungsberuf finden Sie hier.
Bis wann muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?
Nach erfolgter Zulassung müssen Sie sich selbstständig zum jeweiligen Prüfungstermin anmelden.
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Sommer: 10. Januar
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Winter: 1. August
Anmeldeschluss für die gestreckte Abschlussprüfung Teil1 Sommer: 1. Oktober des Vorjahres
Anmeldeschluss für die gestreckte Abschlussprüfung Teil1 Winter: 1. Mai
Bis wann muss ich den Antrag auf Prüfungszulassung stellen?
Bitte stellen Sie die Anträge mit ausreichend Vorlaufszeit (ca. 6 Wochen) vor dem jeweiligen Anmeldeschluss Ihrer Prüfung.