Geldbuße für Gewichtsklassenverstöße
Das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, 2251) sieht seit 01. Januar 2019 als zusätzliche mautrelevante Parameter unterschiedliche Gewichtsklassen vor.