Lkw-Maut

Ausnahme für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe

Ab dem 1. Juli 2024 wird gemäß dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in Deutschland die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Betrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrzeuge die der Güterbeförderung dienen und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen haben. Zu beachten ist, dass die zulässige Gesamtmasse (Zulasssungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein - Feld F.1) und nicht das zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein - Feld F.2) maßgeblich ist. Abgelastete Fahrzeuge können dadurch gegebenenfalls von der Mautpflicht betroffen sein.
Voraussetzungen:
  • Der Handwerksbetrieb muss als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sein.
  • Das Fahrzeug darf nur von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes geführt werden.
  • Es dürfen nur Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Auch dürfen handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle Berufe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat eine Liste mit allen Berufen veröffentlicht, die die Voraussetzung für die Handwerkerausnahme erfüllen. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Bei Kontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) muss nachgewiesen werden, dass die Fahrt die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich Lieferscheine oder Kundenaufträge, die Kopie der Gewerbeanmeldung und die Handwerkskarte. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Bei dem Mautbetreiber “Toll Collect” können Fahrzeuge ab sofort online gemeldet werden, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Mit dieser Meldung können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. Die gemeldeten Daten werden von Toll Collect für höchstens zwei Jahre gespeichert. Danach erfolgt von Toll Collect eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern.
Quellen:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Toll Collect GmbH