Lkw-Maut

Geldbuße für Gewichtsklassenverstöße

Das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, 2251) sieht seit 01. Januar 2019 als zusätzliche mautrelevante Parameter unterschiedliche Gewichtsklassen vor.
Wer zu Unrecht Maut für eine zu geringe Gewichtsklasse bezahlt, begeht ab 01. Januar 2019 eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 BFStrMG, die in einem Bußgeldverfahren verfolgt und geahndet werden wird. Die vorgesehenen Regelgeldbußen lassen sich dem aktualisierten „Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)“ entnehmen.