Neue Abfallverbringungsverordnung greift
Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, die 2024 novelliert wurde. Die Änderungen treten nun zum 21.05.2026 in Kraft. Dies betrifft auch die grenzüberschreitende Abfallverbringung Deutschland-Schweiz.