Länderschwerpunkt Schweiz

Neuigkeiten aus der Schweiz

Wertfreigrenze wird von 300 Franken auf 150 Franken pro Person gesenkt

Seit 1.1.2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden oder zum Verschenken nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei in die Schweiz eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Im Via-Portal - Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) online bezahlen

Im Via-Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) können Sie Ihre Strassenverkehrsabgaben bequem online und bereits vor Ihrem Reiseantritt entrichten.
Mit Via kann u.a. die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für Fahrzeuge wie schwere Wohnmobile oder Reisebusse, welche ausserhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert sind, vor der Einreise schnell, einfach und selbständig bezahlt werden. Dies jederzeit und ortsunabhängig.

Neues Meldeportal Easygov.swiss seit 17.03.25: Online-Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per 3. April 2025 EasyGov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen, erneut ausgebaut. Ab sofort können Schweizer Arbeitgebende sowie ausländische Dienstleistungserbringende das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von Arbeitskräften aus der EU/EFTA über die Plattform EasyGov abwickeln. Mit dieser Integration wird ein wichtiger Schritt zur Optimierung des Meldeverfahrens als zentrales Instrument der flankierenden Massnahmen (FlaM) unternommen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) das Meldeverfahren für Erwerbstätigkeiten von Personen aus der EU/EFTA von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres auf EasyGov.swiss integriert. Schweizer Arbeitgebende und grenzüberschreitende Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA können ihre Meldungen nun via EasyGov übermitteln, das bisherige Portal des SEM wurde damit abgelöst. Der Behördengang umfasst sowohl die Meldung der Einsätze in der Schweiz und die Übermittlung in das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS und damit an die zuständige kantonale Behörde als auch den Rücklauf der behördlichen Bestätigung über EasyGov. Die Integration sowie die damit verbundenen Anpassungen verbessern insbesondere die Datenqualität und die Datenübermittlung der Meldungen.
Leider traten nach dem Go-Live für gewisse Unternehmen technische Probleme insbesondere bei der Registrierung auf, was zu vielen Anfragen im Support führte. Diese Probleme konnten inzwischen behoben werden. Darüber hinaus wurden die personellen Ressourcen im beauftragten Callcenter massiv aufgestockt, um die aufgelaufenen Tickets abzuarbeiten und den Support längerfristig sicherstellen zu können. Unternehmen finden zahlreiche Antworten auf die gängigsten Fragen auch auf der Website www.faq.easygov.swiss.
(Quellen: Medienmitteilungen des Schweizer Bundesrat und der Eidgenössischen Steuerverwaltung )