Länderschwerpunkt Schweiz
Neuigkeiten aus der Schweiz
- Inkraftsetzung der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung: Auswirkungen auf die Schweiz-grenzüberschreitende Abfallverbringung EU-CH
- Neues ESTV-Portal
- Beginn der elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 - Schweiz
- Europäischer Rat stimmt EU-Schweiz Abkommen zu
- Passar 2.0: Ablösung bisheriges ZAZ-Konto durch GP-ID
- AGOV ersetzt CH-Login: Neuer Login für Schweizer Behördenportale
Inkraftsetzung der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung: Auswirkungen auf die Schweiz-grenzüberschreitende Abfallverbringung EU-CH
Die EU-Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 (später im Text «EG 1013/2006») wurde aufgehoben. Eine Vielzahl von Regelungen gelten jedoch weiterhin bis zum 21. Mai 2026. Die EG 1013/2006 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/1157 vom 11. April 2024 (später im Text «EU 2024/1157») ersetzt. Beide Verordnungen sind in der Schweiz nicht anwendbar. Gleichwohl gibt es Vorgaben, die von Unternehmen und Behörden in der Schweiz im Verkehr mit Abfällen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; Island, Liechtenstein und Norwegen) zu beachten sind. Dies wird im folgenden Merkblatt des BAFU (Schweizer Bundesamt für Umwelt) stand Februar 2026 erläutert: https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/wP5ZmVFaKIny/Inkraftsetzung%20der%20neuen%20EU-Abfallverbringungsverordnung%20Auswirkungen%20auf%20die%20Schweiz.pdf
Neues ESTV-Portal
Ab dem 11. Mai bündelt das ESTV-Portal zahlreiche Onlineservices der ESTV in einer gemeinsamen Übersicht. Das ESTV-Portal verbindet Berechtigungen und Services aus dem ePortal an einem zentralen Ort. Schritt für Schritt überführt die ESTV die Onlineservices ins neue ESTV‑Portal.
Diese Services aus dem ePortal stehen ab dem 11. Mai im ESTV-Portal zur Verfügung:
- myESTV mit Registrieren und Verwaltung von Unternehmen und Personen
- MWST anmelden
- MWST abrechnen mit MWST-Abrechnung pro
- MWST Bescheinigungen
- Abgabe Radio TV
- Verrechnungssteuer und Stempelabgaben für die Schweiz
Das ESTV-Portal ist via «Login» auf der ESTV-Homepage erreichbar, oder unter der angewählten Steuer auf der Website oder im ePortal. Mit der Einführung des ESTV-Portals entfällt «MWST-Abrechnen easy». Der Steuerrechner ist künftig nicht mehr im ePortal integriert. Er ist via Website der ESTV oder unter swisstaxcalculator.estv.admin.ch erreichbar.
Diese Services aus dem ePortal stehen ab dem 11. Mai im ESTV-Portal zur Verfügung:
- myESTV mit Registrieren und Verwaltung von Unternehmen und Personen
- MWST anmelden
- MWST abrechnen mit MWST-Abrechnung pro
- MWST Bescheinigungen
- Abgabe Radio TV
- Verrechnungssteuer und Stempelabgaben für die Schweiz
Das ESTV-Portal ist via «Login» auf der ESTV-Homepage erreichbar, oder unter der angewählten Steuer auf der Website oder im ePortal. Mit der Einführung des ESTV-Portals entfällt «MWST-Abrechnen easy». Der Steuerrechner ist künftig nicht mehr im ePortal integriert. Er ist via Website der ESTV oder unter swisstaxcalculator.estv.admin.ch erreichbar.
Beginn der elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 - Schweiz
Die Schweiz hat am 16. März 2026 mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1 begonnen. Die Web-Anwendung «Certificat» ermöglicht die elektronische Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1. «Certificat» steht im ePortal kostenlos zur Verfügung und ist mit dem Warenverkehrssystem Passar verbunden. Der Zugriff Anwendung «Certificat» wird registrierten Geschäftspartnern des BAZG erteilt, die im ePortal mit der Rolle «Fracht» registriert sind.
Europäischer Rat stimmt EU-Schweiz Abkommen zu
Der Europäische Rat hat am 25.02.2026 grünes Licht für die Unterzeichnung eines umfassenden Pakets von Abkommen zwischen der EU und der Schweiz gegeben. Das Paket umfasst Folgendes:
- die Aktualisierung von vier Abkommen, die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren (Luftverkehr, Landverkehr, Freizügigkeit und Konformitätsbewertung)
- die Aktualisierung des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
- drei neue Abkommen über Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Elektrizität
- ein neues Abkommen über den dauerhaften und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU
- ein neues Abkommen, das die Teilnahme der Schweiz an mehreren EU-Programmen ermöglicht
- ein separates Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an der EU-Agentur für das Raumfahrtprogramm für Aktivitäten im Zusammenhang mit den Komponenten Galileo und European Geostationary Navigation Overlay Service (EGNOS) des Raumfahrtprogramms der Union
- ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit
- eine gemeinsame Erklärung über die Einrichtung eines hochrangigen Dialogs über das umfassende bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen
Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen wurde am 10. November 2025 in Bern unterzeichnet und seit Anfang 2025 vorläufig angewendet. Der Beschluss des Europäischen Rates am 24.02.26 ermöglicht die Unterzeichnung der übrigen Teile des Pakets. Die Abkommen wurde 2024 zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgehandelt, wobei die Verhandlungen am 20. Dezember 2024 abgeschlossen wurden. Der Abschluss dieses Abkommenpakets ist nur dann vorgesehen, wenn die Schweiz die für das Inkrafttreten des Pakets erforderlichen Verfahren abschließt. Die Unterzeichnung ist für März 2026 vorgesehen. Vor dem Inkrafttreten ist zudem die Zustimmung des Europäische Parlaments und der Schweiz nötig. Zu den Abkommenstexten gelangen Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/02/24/council-greenlights-signing-of-package-of-agreements-with-switzerland/
Passar 2.0: Ablösung bisheriges ZAZ-Konto durch GP-ID
Die heutigen ZAZ-Konten werden ab 2026 mit der Umstellung der Einfuhr auf Passar abgelöst. Künftig gilt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) als Identifikationsnummer.
Die Nutzung der digitalen Dienstleistungen des BAZG setzt eine einmalige Registrierung als Geschäftspartner des BAZG im ePortal des Bundes voraus. Im Handelswarenverkehr ersetzt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) die heutigen ZAZ-Konten.
Das BAZG empfiehlt den Bezügern von Dokumenten (Veranlagungsverfügungen, Rechnungen) eine rechtzeitige Registrierung im ePortal mit der Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr».
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Eine automatisierte Migration der ZAZ-Konten auf GP-ID ist nicht möglich. Unternehmen müssen sich selbstständig im ePortal registrieren. Das BAZG prüft die Möglichkeit, bereits auf ZAZ-Konten eingerichtete Lastschriftverfahren / eBill / Direct Debit ohne erneute Antragsstellung auf die GP-ID zu übertragen.
- Pro UID-Nr. bzw, BUR-ID. kann lediglich eine GP-ID registriert werden. Als zusätzliches Differenzierungsmerkmal zur Abbildung ihrer internen Organisation, können Unternehmen bei Bedarf ein freies Textfeld bei der Warenanmeldung nutzen. Der dort eingegebene Text erscheint anschliessend auf der Verfügung. Die Erfassung steht in der Verantwortung der Unternehmen und wird vom BAZG nicht plausibilisiert.
AGOV ersetzt CH-Login: Neuer Login für Schweizer Behördenportale
Dies betrifft unter anderem den Login auf Schweizer Behördenportale easyGov.swiss (Schweizer Meldeportal), Registrierung im e-portal des Schweizer Zolls (BAZG).
AGOV für Registrierung im e-portal des Schweizer Zolls (BAZG): Bestehende Nutzerinnen und Nutzer müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 auf AGOV umsteigen. Dabei bleiben alle bisherigen Berechtigungen erhalten. Die Migration erfolgt automatisch, sobald ein bestehendes Konto mit AGOV verknüpft wird. (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)
AGOV für Easy.Gov.swiss (Zugang zum Schweizer Meldeportal für Dienstleistungserbringer): Bestehende Benutzerkonten werden automatisch migriert, sobald sie mit AGOV verknüpft werden. Es ist keine erneute Registrierung nötig. Für alle Neuregistrierungen empfiehlt EasyGov seit dem 07. September 2025 AGOV zu verwenden. (easyGOV FAQ’s)
Wie registriere ich mich mit AGOV?
- Erstellen Sie ein AGOV-Konto über das ePortal.
- Verknüpfen Sie Ihr bestehendes Konto, indem Sie sich mit AGOV anmelden.
- Folgen Sie den Anweisungen zur Verknüpfung und Bestätigung.
Neue Nutzerinnen und Nutzer registrieren sich direkt bei AGOV. (agov.admin.ch)
Weitere Informationen: Hilfestellungen und Anleitungen finden Sie online unter help.eiam.swiss.
