Nr. 4786894
Recht und Steuern

Geldwäschegesetz

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BaFin und FIU haben gemeinsame Orientierungshilfe veröffentlicht

BaFin und FIU haben am 28.11.2025 eine aktualisierte gemeinsame Orientierungshilfe zur Abgabe von Verdachtsmeldungen veröffentlicht, die insbesondere die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung konkretisiert.

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Das Bundesfinanzministerium hat die Transparenzregistergebührenverordnung geändert und die Gebühren erheblich angehoben.

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Zum 1. August 2021 trat eine Änderung der Meldepflichten in Bezug auf das Transparenzregister in Kraft. Das Transparenzregister gilt seither als sog. „Vollregister“. Dies bedeutet, alle Gesellschaften und sonstige Verpflichtete müssen aktiv eine Meldung an das Transparenzregister vornehmen.

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Das Geldwäschegesetz gilt nicht nur für Banken, auch Gewerbetreibende außerhalb des Finanzbereichs können zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Sie müssen daher Sorgfaltspflichten beachten.