Recht und Steuern
Neues Rundschreiben der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein am 27. März 2025 ein neues Rundschreiben zu Umgehungsgeschäften in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Der besondere Fokus liegt dabei auf Geschäften mit dem Iran.
Das Rundschreiben soll die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sensibilisieren, damit sie trotz Verschleierungsversuchen ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz erkennen und ordnugnsgemäß erfüllen.
Das Rundschreiben soll die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sensibilisieren, damit sie trotz Verschleierungsversuchen ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz erkennen und ordnugnsgemäß erfüllen.