Recht und Steuern
Rundschreiben der BaFin
Erneut hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 13. Juli 2026 die Liste der Hochrisikostaaten aktualisiert.
Das neue Rundschreiben 7/2026 finden Sie unter diesem Link.
Stand: 14. Juli 2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. März 2026 ihr Rundschreiben zu den Geldwäsche-Hochrisikostaaten aktualisiert. In dem Rundschreiben 03/2026 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) werden Handlungsempfehlungen im geschäftlichen Umgang mit den Staaten Iran, Nordkorea und Myanmar gegeben.
Dieses Rundschreiben finden Sie unter diesem Link.
Stand 30. März 2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein am 27. März 2025 ein neues Rundschreiben zu Umgehungsgeschäften in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Der besondere Fokus liegt dabei auf Geschäften mit dem Iran.
Das Rundschreiben soll die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sensibilisieren, damit sie trotz Verschleierungsversuchen ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz erkennen und ordnugnsgemäß erfüllen.
Das neue Rundschreiben 7/2026 finden Sie unter diesem Link.
Stand: 14. Juli 2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. März 2026 ihr Rundschreiben zu den Geldwäsche-Hochrisikostaaten aktualisiert. In dem Rundschreiben 03/2026 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) werden Handlungsempfehlungen im geschäftlichen Umgang mit den Staaten Iran, Nordkorea und Myanmar gegeben.
Dieses Rundschreiben finden Sie unter diesem Link.
Stand 30. März 2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein am 27. März 2025 ein neues Rundschreiben zu Umgehungsgeschäften in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Der besondere Fokus liegt dabei auf Geschäften mit dem Iran.
Das Rundschreiben soll die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sensibilisieren, damit sie trotz Verschleierungsversuchen ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz erkennen und ordnugnsgemäß erfüllen.
