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Langzeit-Lieferantenerklärungen werden häufig zum Jahreswechsel neu ausgestellt. Wir haben die Änderungen 2026 grün hinterlegt. Es gibt keine neuen Abkommensländer, der Vermerk „Revised Rules“ kann entfallen.
Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr!
Die Warennummer oder Zolltarifnummer ist das zentrale Ordnungsmerkmal im Außenhandel. Die Bestimmung der korrekten Nummer ist nicht einfach. Abhilfe kann eine verbindliche Zolltarifauskunft schaffen.
Wir laden Sie am 26. November und 9. Dezember 2025 herzlich zu unserem kostenlosen Forum "Wirtschaft trifft Zoll" ein.
Am 15.09.2025 wird das eUZweb um die Möglichkeit des Downloads des digitalen Ursprungszeugnisses und der dazugehörigen Bescheinigungen erweitert.
Melden Sie sich jetzt an zur exklusiven Reise für Unternehmen aus Baden-Württemberg nach Saudi Arabien, 08.–10. Febr. 2026.
Am 27. Juli erzielten die Ursula von der Leyen und der US-Präsident Donald J. Trump eine Einigung über Zölle und Handel.
Die aktuelle Umfrage „Going International“ zeigt: Deutsche Unternehmen stehen im Auslandsgeschäft nach wie vor vor wachsenden Herausforderungen.
Aufgrund einer neuen rechtlichen Auslegung der Europäischen Kommission hat das Bundesministerium der Finanzen nun zugestimmt, dass diese Bestätigung nicht mehr zwingend vom Teilnehmer übermittelt werden muss.
Am 6. Dezember 2024 haben die EU und die Mercosur-Staaten die Verhandlungen zu einem der größten Handelsabkommen weltweit abgeschlossen. Falls alle nun noch bestehenden technischen und politischen Hürden genommen werden, könnte das Abkomen allerfrühestens 2026 wirken. Wir informieren über die Inhalte des Abkommmens.
Die EU beabsichtigt bis 2050 eine klimaneutrale Volkswirtschaft (Green Deal) zu werden.
Beim Verkauf bestimmter Waren muss der Wiederverkauf an Russland vertraglich untersagt werden. Dies gilt ab dem 20. März 2024.
Ab 30.September 2023 ist der Kauf und die Einfuhr von Eisen und Stahl(-Produkten) verboten, wenn sie russische Vorprodukte enthalten. Betroffen sind auch Allerweltsprodukte wie Schrauben. Importeure müssen Ursprungsnachweise vorhalten.