International
Elektronische Gestellungsmitteilung (eGestellung) im Straßenverkehr mit der Schweiz nicht mehr verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2023 galt die Regelung, dass beim Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union im Straßenverkehr mit der Schweiz die Bestätigung der Gestellung (Nachricht CUSCON) verpflichtend vom Teilnehmer übermittelt werden musste.
Aufgrund einer neuen rechtlichen Auslegung der Europäischen Kommission hat das Bundesministerium der Finanzen nun jedoch zugestimmt, dass diese Bestätigung nicht mehr zwingend vom Teilnehmer übermittelt werden muss. Stattdessen kann die Bestätigung der Gestellung bei Vorliegen einer Zollanmeldung vor Gestellung wieder durch das zuständige Grenzzollamt erfolgen.
Mit dieser Änderung wird die Regelung wieder auf den Stand vor dem 1. Januar 2023 zurückgesetzt. Unternehmen können ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Weitere Details finden Sie in der offiziellen Mitteilung der Generalzolldirektion unter „Weitere Informationen“.