Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) für alle Berufe

Allgemeines

Gesetzliche Grundlage

Auszubildende müssen während ihrer gesamten Ausbildung, d. h. bis zum Bestehen der mündlichen/praktischen Abschlussprüfung, einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) finden sich im § 13 Satz 2 Nummer 7 sowie im § 14 Abs. 2 die gesetzlichen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen. Die konkrete Umsetzung beschließt der Berufsbildungsausschuss jeder IHK-Region.

Vorgehen der IHK Hochrhein-Bodensee

Der Berufsbildungsausschuss der IHK Hochrhein-Bodensee hat die Umsetzung des ganzheitlichen Ausbildungsnachweises mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan bzw. zum betrieblichen Ausbildungsplan beschlossen. Im September 2020 hat auch der BIBB-Hauptausschuss den ganzheitlichen Ausbildungsnachweis für alle Branchen und Berufe empfohlen.
Im Zentrum des ganzheitlichen Ausbildungsnachweises steht ein Abgleich der tatsächlichen Ausbildungsinhalte mit den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes des entsprechenden Ausbildungsberufes bzw. mit den Inhalten des betrieblichen Ausbildungsplanes. Ziel ist es, dass die Auszubildenden die erlernten Ausbildungsinhalte reflektieren und über die Zuordnung feststellen können, wo sie im Ausbildungsablauf stehen.
Durch die stärkere Teilhabe am gesamten Ausbildungsprozess sollen die Auszubildenden sich frühzeitig an eine selbstständige und selbstreflektierte Arbeitsweise gewöhnen, um eine Steigerung ihrer (beruflichen) Handlungskompetenz (Fach-, Methoden-, Sozial- und Individualkompetenz) zu erreichen.

Wie ist das Berichtsheft konkret zu führen?

Die Auszubildenden aus allen Berufen im Kammergebiet der IHK Hochrhein-Bodensee schreiben Wochenberichte. Diese umfassen betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen und Informationen zur Berufsschule. Bei den betrieblichen Tätigkeiten und den Unterweisungen ist die Zuordnung zu den laufenden Nummern aus dem Ausbildungsrahmenplan verpflichtend vorzunehmen. Es gelten die Hinweise zur Berichtsheftführung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 184 KB).
Grundsätzlich dürfen Ausbildungsnachweise nach dem BBiG sowohl handschriftlich, dann ist im Ausbildungsvertrag „schriftlich“ anzukreuzen, mit Word oder verschiedenen vollelektronischen Varianten geführt werden. Bei den beiden letzteren Formaten ist im Ausbildungsvertrag „elektronisch“ anzukreuzen. Wir empfehlen eine vollelektronische Variante, wie bspw. BLok oder Anwendungen anderer Anbieter, zu nutzen. Die Vorlagen für die Berichtsheftführung finden sie unter „Weitere Informationen“ auf der rechten Seite unterhalb des Kontaktfeldes.
Im Beruf Bauzeichner/in sind in der Ausbildungsordnung Baustellenpraktika und Baustellenbegehungen vorgesehen. Diese müssen auf folgender Vorlage dokumentiert und dem Berichtsheft beigefügt werden: Baustellenbegehungen.
Im Beruf Florist/in ist auch weiterhin der Blütenkalender anzufertigen und an der praktischen Prüfung vorzulegen. Dieser muss im Vorfeld der Prüfung nicht eingereicht werden.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Das ordnungsgemäße Führen der Berichtshefte ist nach dem BBiG eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Ein Ausbildungsbetrieb hat die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten, ihnen Zeit dafür zur Verfügung zu stellen und die ordnungsgemäße Führung regelmäßig zu kontrollieren.

Berichtsheftführung online (BLok)

Um der fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden, bietet die IHK Hochrhein-Bodensee kostenfrei den Online-Ausbildungsnachweis BLok an. Partner ist die BPS Bildungsportal Sachsen GmbH, eine Ausgründung der TU Chemnitz. Ein systemunterstützter Abgleich mit dem Ausbildungsplan, eine mobile Bearbeitung, eine Übersicht über die eigenen Auszubildenden sowie eine Auswertungsmöglichkeit über den Ausbildungsfortschritt sind die großen Vorteile des Online-Ausbildungsnachweises. 

Anmeldung und Support

Bei Interesse an einer Nutzung von BLok füllen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen des Ausbildungsbetriebes bitte das Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB) aus. Bitte nehmen Sie auch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DOCX-Datei · 58 KB) (EU-DSGVO) zur Kenntnis und senden Sie diese, gemeinsam mit dem Anmeldeformular, unterzeichnet per Mail an Alexandra Thoß. Der auf der Anmeldung genannte Ansprechpartner erhält im Anschluss von BPS Login-Daten und kann nach Registrierung die Zugänge für die Ausbilder*innen und Azubis selbst anlegen. Das System bietet eine intuitive und übersichtliche Benutzeroberfläche.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den BLok-Support: support@online-ausbildungsnachweis.de

Demoversion zum Testen

Mit der Demoversion haben Sie die Möglichkeit, BLok - den Online-Ausbildungsnachweis, völlig unverbindlich kennenzulernen. Sie können sich als Auszubildende/r, als Ausbildungsleiter/in, betriebliche/r Ausbilder/in einloggen und die Benutzeroberfläche sowie die Funktionalitäten testen.

Tipps und Tutorials

Auf der Website von BLok findet man nützliche Informationen, Anleitungen zur Bedienung sowie elektronische Handbücher. Darüber hinaus bietet BPS auf deren YouTube-Kanal Tutorials und hilfreiche Videos mit Erläuterungen zum Einrichten, Anlegen von Ausbildern und Auszubildenden sowie zu vielen weiteren Themen rund um BLok an.

Einreichung des Berichtshefts zur Prüfungsanmeldung

Gemäß § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind Auszubildende zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn sie der IHK das Berichtsheft vorgelegt haben. Ausbildungsbetrieb und Auszubildender bescheinigen mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung zur Abschlussprüfung, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt wurde.
Die Berichtshefte müssen von den Auszubildenden elektronisch als eine PDF-Datei (max. 35 MB) über das Bildungsportal (Azubi-Portal) hochgeladen werden. Im Bildungsportal findet man unter dem anstehenden Prüfungstermin die Möglichkeit zum Upload. Ohne die Vorlage des Berichtshefts, also den erfolgreichen Upload im Portal, kann keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.
Der Upload im Bildungsportal (unter dem anstehenden Prüfungstermin) kann ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung durchgeführt werden. Das Berichtsheft muss jedoch bis spätestens zum Ablauf der Anmeldefrist (siehe Aufforderungsschreiben) im Portal hochgeladen sein. 
Das Berichtsheft muss, auch nach der Vorlage bzw. dem Upload bei der IHK, bis zum Bestehen der Abschlussprüfung weitergeführt werden.
Im Artikel “Bildungsportal – FAQs” sind bereits Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen sowie Informationen zum Upload des Berichtshefts zusammengefasst. Bei weiteren Fragen helfen wir gerne persönlich weiter.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung muss das Berichtsheft in BLok gespeichert und als eine PDF-Datei aktiv im Bildungsportal hochgeladen werden, da ein automatischer Upload hierbei nicht erfolgt.