Über uns
Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK Hochrhein-Bodensee ist sowohl Überwachungs- als auch Beschlussorgan der zu erlassenden Rechtsverordnungen in der Berufsbildung.
Der BBA ist in allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsbildung zu unterrichten und zu hören und wirkt damit auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hin.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung, Beschlussfähigkeit und zu den Aufgaben des BBA werden vom Gesetzgeber in den §§ 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Dem Ausschuss gehören Beauftragte der Arbeitgeber, Beauftragte der Arbeitnehmer und Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen an. Die Beauftragten der Arbeitgeber werden auf Vorschlag der IHK Hochrhein-Bodensee, die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen auf Vorschlag des Regierungspräsidiums Freiburg alle vier Jahre durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg neu berufen. Die Tätigkeit im BBA ist ehrenamtlich.
Betreut wird der Ausschuss von
Alexandra Thoß
Geschäftsführerin
Geschäftsfeld Ausbildung | Weiterbildung
Geschäftsführerin
Geschäftsfeld Ausbildung | Weiterbildung
Vorsitzende 2025 - 2028
Wird noch bekannt gegeben
Der Vorsitz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter wechselt jährlich.
Ausschussmitglieder 2025 - 2028
Hier finden Sie die aktuell berufenen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB) der IHK Hochrhein-Bodensee - Berufungsperiode 2021-2024.