Bildungsportal - FAQs

Welche Dienstleistungen bzw. Funktionen bietet das Bildungsportal (Azubi-Portal) an?

Auszubildenden stehen über das Bildungsportal folgende Dienstleistungen bzw. Funktionen zur Verfügung:
  • Einsicht in die Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfungen
  • Upload des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
  • Download der digitalen AzubiCard
  • Einreichung des Projektantrags und Upload der Dokumentation/des Reports zur betrieblichen Projektarbeit (Online-Projektantrag) → ab Winter 2023
  • Dokumentenbox
  • Newsfeed

Wie erhalte ich die Zugangsdaten zur Registrierung?

Die notwendigen Zugangsdaten zur Registrierung im Bildungsprotal erhalten Auszubildende von der IHK Hochrhein-Bodensee einmalig per Post. In der Regel werden die Zugangsdaten zu Beginn der Ausbildung, zusammen mit der AzubiCard, an die Privatadresse des Auszubildenden versandt.

Was muss ich tun, wenn ich das Passwort zum Login vergessen habe?

Nutzen Sie in diesem Fall auf der Login-Seite zum Bildungsportal die Funktion “Zugangsdaten vergessen” und geben Sie die im Registrierungsprozess verifizierte E-Mail-Adresse an. Sie erhalten daraufhin auf diese E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem neuen Passwort.
Dies funktioniert nur wenn Sie sich zuvor bereits erfolgreich im Bildungsportal registriert und mit einer E-Mail-Adresse verifiziert haben.

Wie erhalte ich meine digitale AzubiCard?

Sobald Sie sich im IHK-Bildungsportal mit ihren persönlichen Zugangsdaten erfolgreich registriert haben, können Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code in der Kachel „AzubiCard“ scannen und anschließend die digitale AzubiCard auf Ihrem Smartphone speichern. Weitere Informationen zur digitalen AzubiCard finden Sie hier.

Wie muss das Berichtsheft der IHK zugänglich gemacht werden?

Das Berichtsheft muss über das Bildungsportal (Azubi-Portal) hochgeladen werden.

Warum muss ich mein Berichtsheft bei Prüfungsanmeldung im Bildungsportal hochladen?

Weil gesetzlich nur Auszubildende zur Abschlussprüfung zuzulassen sind, die das Berichtsheft der IHK vorgelegt haben (§43 Abs. 2 BBIG). Die Vorlage erfolgt über den Upload im Bildungsportal. Ohne die Vorlage des Berichtshefts, also den erfolgreichen Upload im Bildungsportal, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erfolgen.

Wann muss ich das Berichtsheft hochladen?

Die Auszubildenden werden mit der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung schriftlich darüber informiert, dass sie das vollständige Berichtsheft im Bildungsportal (Azubi-Portal) hochladen müssen. Der Upload im Bildungsportal kann somit ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung erfolgen. Das Berichtsheft muss jedoch bis spätestens zum Ablauf der Anmeldefrist (siehe Aufforderungsschreiben) im Portal hochgeladen sein.

Wie muss ich mein Berichtsheft hochladen?

Einzelne Berichtsheftseiten sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Wer das Berichtsheft in Papierform führt, muss die Seiten einscannen (Stapelscan) und in einer PDF-Datei zusammenführen. Das Berichtsheft ist nur als eine zusammengefasste PDF-Datei hochzuladen.

Müssen alle Auszubildenden das Berichtsheft hochladen?

Ja. Nur bei Umschüler*innen und externe Prüfungsteilnehmende entfällt die Pflicht das Berichtsheft einzureichen.

Wie groß darf die PDF-Datei sein?

Die PDF-Datei darf nicht größer als 35 MB sein. Gegebenenfalls muss die Datei durch die Auszubildenden komprimiert werden, bevor diese hochgeladen werden kann.

Wie kann ich eine PDF-Datei komprimieren?

Zur Zusammenführung von PDF-Dateien gibt es verschiedene, teils kostenfreie, Programme im Internet.

Muss ich bei einer gestreckten Abschlussprüfung (Teil 2) das komplette Berichtsheft nochmals hochladen?

Nein! Da bei der Abschlussprüfung Teil 1 bereits das Berichtsheft hochgeladen und kontrolliert wird, muss bei der Abschlussprüfung Teil 2 das Berichtsheft nur noch ab dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 bis zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 hochgeladen werden.

Muss ich mein Berichtsheft nach dem Hochladen weiter führen?

Ja. Auszubildende sind verpflichtet das Berichtsheft bis zur bestandenen Abschlussprüfung zu führen. Gegebenenfalls werden die Berichte auch noch zur Vorlage benötigt.

Muss ich das Berichtsheft zur praktischen Prüfung mitbringen?

Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Außer Sie werden bei der Prüfungseinladung explizit dazu aufgefordert.