Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsnachweis und Blütenkalender für Floristen

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Das ordnungsgemäße Führen eines Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfungen. Auf dieser Grundlage sind Floristen der IHK Hochrhein-Bodensee dazu verpflichtet ihren Ausbildungsnachweis rechtzeitig bei der Kammer vorzulegen. Dies geschieht im Rahmen der Prüfungsanmeldung zur Abschlussprüfung. Die Auszubildenden werden hierbei aufgefordert ihr Berichtsheft in das Bildungsportal der IHK Hochrhein-Bodensee hochzuladen. Zur Zwischenprüfung muss das Berichtsheft nicht vorgelegt werden.
Für das Berichtsheft der Floristen gelten die gleichen Voraussetzungen wie auch für andere Berufe. Zusätzliche Inhalte wie Zeichnungen, Fachberichte und Tätigkeitsberichte sind zwar erwünscht, für die Zulassung aber nicht erforderlich. Wir empfehlen das Führen des Berichtsheftes mittels unseres Onlinetools BLok. Weitere Informationen zum Berichtsheft sowie zur Onlineplattform BLok finden Sie hier.

Blütenkalender

Das Führen des Blütenkalenders ist in § 3 Nr. 7 der Verordnung Florist/Floristin in der Fassung vom 2. Juli 2002 festgelegt und damit verpflichtend für alle Auszubildenden. Vorlagen für den Blütenkalender finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1915 KB).
Die Auszubildenden werden aufgefordert ihren Blütenkalender zur praktischen Abschlussprüfung vorzulegen. Der Blütenkalender muss, im Gegensatz zum Berichtsheft, nicht in das Bildungsportal hochgeladen werden.