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Kommunale Verpackungssteuern: Neue Belastungen für Betriebe
Der Rat der Stadt Köln hat die Weichen für die Einführung einer Verpackungssteuer gestellt und am 13. Februar 2025 die Stadtverwaltung mit der Vorbereitung für ihre Einführung beauftragt. Die IHK Köln lehnt diese neue kommunale Abgabe ab, da sie für den Wirtschaftsstandort zusätzliche Nachteile bringt und die ohnehin schwierige Lage für Unternehmen weiter erschwert. Unverhältnismäßig hart wäre vor allem die ohnehin schon stark belastete Gastronomie betroffen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Januar 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Universitätsstadt Tübingen zurückgewiesen und somit den Weg freigemacht für die Einführung einer zusätzlichen kommunalen Steuer.
Die IHK Köln warnt vor negativen Auswirkungen für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger:
Hoher bürokratischer Aufwand mit Verwaltungskosten
Die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und nicht-steuerpflichtigen Verpackungen ist in der Praxis aufwendig und fehleranfällig, der damit verbundene administrative Aufwand entsprechend hoch. Zudem bindet der Mehraufwand personelle Ressourcen in einer Zeit, in der Mitarbeitende rar sind. Die Kosten des bürokratischen Mehraufwands werden die betroffenen Betriebe tragen müssen, da eine Weitergabe an preissensible Verbraucher und Verbraucherinnen nicht möglich ist. In einer bereits angespannten Marktsituation mit hohen Betriebskosten, gestiegenen Energiepreisen und sinkender Kaufkraft drohen insbesondere kleinere Betriebe dadurch in eine finanzielle Schieflage zu geraten.
Bedrohung für Gastronomie und Handel
Die Verpackungssteuer verteuert „To-Go“-Produkte und führt zu einem Rückgang von Impulskäufen. Besonders im Niedrigpreissegment werden die Preissteigerungen überproportional sein. Dies kann nicht nur in Gastronomiebetrieben und in Bäckereien zu gravierenden Umsatzverlusten führen, sondern auch im Einzelhandel oder bei Discountern mit sog. heißen Theken in der Metzgerei oder Snacks in Kühltheken. Beides gefährdet nicht nur die Rentabilität der Betriebe, sondern auch Arbeitsplätze.
Negative Auswirkungen unterschiedlicher kommunaler Regelungen
Eine kommunale Verpackungssteuer führt zu einem Flickenteppich an Regelungen, der vor allem für filialisierte Unternehmen mit bundesweiter Präsenz eine enorme Herausforderung darstellt. Unterschiedliche Steuersätze und administrative Anforderungen in jeder Stadt oder Gemeinde erhöhen die Komplexität und die Verwaltungskosten. Zudem können Ausweicheffekte bei der Wahl neuer Betriebsstandorte eintreten, und zwar auf Städte und Gemeinden ohne Verpackungssteuer.
Zweifelhafte Steuerungswirkung
Kommunale Verpackungssteuern werden zu Mehreinnahmen bei Städten und Gemeinden führen, aber nicht automatisch zu mehr Sauberkeit, was erste Studien belegen. Damit Verbraucher und Verbraucherinnen beim Kauf eines Mitnahme-Produktes bereits erhältliche Mehrweg-Verpackungen nutzen, müssen stattdessen vereinfachte Pfand- und Rückgabemöglichkeiten entwickelt und gefördert werden. Gleichzeitig müssen die Praxistauglichkeit von Mehrwegverpackungen für einzelne Produkte überprüft werden (Pommes, Döner, Sushi etc.) sowie die damit verbundene Logistik (Reinigung, Lagerung).
Bestehende gesetzliche Maßnahmen zur Verpackungsreduktion
Es gibt für Unternehmen bereits umfassende gesetzliche Regelungen, die auf die Reduzierung von Verpackungsmüll abzielen, darunter
- Verpackungsgesetz (VerpackG): Verpflichtet Unternehmen zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungsmaterial.
- Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsVO): Verbietet bestimmte Einwegkunststoffe und fördert nachhaltige Alternativen.
- Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB): Seit 2023 sind viele Betriebe bereits verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten.
Diese bestehenden Regelungen setzen bereits klare Anreize zur Müllreduktion und stellen die Notwendigkeit einer zusätzlichen Verpackungssteuer infrage.
Fazit: Symbolpolitik mit Schäden für die Wirtschaft
Eine zusätzliche Verpackungssteuer hat einen symbolpolitischen Charakter mit Schäden für die Wirtschaft. Umweltschutz und die Erhöhung der Sauberkeit sind wichtig. Allerdings ist eine Verpackungssteuer das falsche Mittel. Es gibt bereits vorhandene Instrumente zur Reduzierung von Verpackungsmüll. Diese müssen konsequent umgesetzt werden.
Anstatt die Wirtschaft durch eine weitere Steuer zu belasten, ist es sinnvoller, Initiativen zu entwickeln, die den Wechsel zu Mehrwegverpackungen unterstützen und sowohl Unternehmen als auch Verbraucher und Verbraucherinnen aktiv einbinden. Diverse Wirtschaftsverbände haben ihre Bereitschaft signalisiert, an der Erarbeitung solcher Lösungsansätze mitzuwirken.
Auch bereits im Vorfeld der Kölner Ratssitzung hatten die IHK Köln, DEHOGA Nordrhein, Kreishandwerkerschaft Köln und Handelsverband Aachen-Düren-Köln e. V. die politisch Verantwortlichen in einem gemeinsamen Schreiben auf die wirtschaftlichen Risiken dieser Steuereinführung hingewiesen:
„In der jetzigen wirtschaftlichen Lage sind zusätzliche Belastungen Gift für Unternehmen. Die Verpackungssteuer ist eine Geldbeschaffungsmaßnahme ohne Wirkung für den Umweltschutz oder die Nachhaltigkeit. Sie spart uns keinen einzigen Pizzakarton. Der Rat der Stadt Köln muss es hinbekommen, auch ohne zusätzliche Steuern mit einem Etat auf Rekordniveau auszukommen.“
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Vetterlein