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Neu seit 2024: Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Seit 2024 gelten neue Regeln für Personengesellschaften. Das „Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)” bringt viele grundlegende Änderungen für Personengesellschaften mit sich, über die Gesellschafterinnen und Gesellschafter informiert sein sollten.
Die Vorschriften für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) werden konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet. Alle anderen Personengesellschaften werden für freiberufliche Tätigkeiten geöffnet und erhalten rechtssichere Regelungen für den Umgang mit fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Regelungsbereiche. 
Gesellschafterinnen und Gesellschafter sollten prüfen, ob ihre Gesellschaftsverträge angepasst werden müssen und/oder ob eine Eintragung in das neue Gesellschaftsregister für GbRs ratsam wäre.

Überblick

Wenn Sie wissen wollen, was sich insgesamt alles geändert hat, erhalten Sie mit dem in unserem Artikel “Modernisierung des Personengesellschaftsrechts” einen Überblick über das gesamte MoPeG. Hier werden die wesentlichen Änderungen für alle Rechtsformen in der gebotenen Kürze dargestellt. 

Änderungen bei den GbRs

Die Regeln für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) haben sich am meisten verändert. Bisher ging das Gesetz von einem Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck aus, der aber nicht notwendigerweise nach außen hin gerichtet sein musste. Das hat sich mit der Einführung einer ausdrücklich „rechtsfähigen” GbR, die auch in ein öffentliches Register eingetragen werden kann, geändert.
Gleich geblieben sind allerdings die (persönliche) Haftung der Gesellschafter und die Besteuerung. In dem Artikel Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: Neue Regeln für GbRs haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen speziell für GbRs zusammengefasst und geben Ihnen Tipps für die Umstellung auf das neue Recht. 
Am Wesentlichsten ist hierbei sicher die Einführung des Gesellschaftsregisters für eingetragene GbRs (eGbR). Die Funktionsweise dieses Registers haben wir in einem gesonderten Artikel (Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: Das Gesellschaftsregister für GbRs) zusammengefasst. 

Änderungen bei oHGs und KGs

Hier hat sich das Gesetz insbesondere bei den Themen „Beschlussfassung” und „Beschlussmängel” geändert. Diese Bereiche waren bisher kaum geregelt, das neue Gesetz orientiert sich an der Rechtslage bei Kapitalgesellschaften wie der AG. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Artikel Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: Neue Regeln für oHGs und KGs.