Arbeitsrecht

Flexiblere Arbeitszeiten bei UEFA EURO 2024

Die Bezirksregierung Köln hat aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft der Herren durch eine Allgemeinverfügung Erleichterungen beim Arbeitszeitgesetz bewilligt.
Für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 31. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, Personen zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung der UEFA EURO 2024 bis zu zwölf Stunden täglich zu beschäftigen – gegebenenfalls auch an Sonn- und Feiertagen. Dies trifft nur auf Arbeiten zu, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 stehen.
Dadurch sollen insbesondere spontane Anpassungen von Arbeitsabläufen und -einsätzen ermöglicht werden. Dabei müssen Sie bestimmte Voraussetzungen (z.B. Aufzeichnung und Arbeitszeitausgleich) beachten.
Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Köln: Amtsblatt Ausgabe Nr. 14-2024 (nrw.de)