Recht

Public Viewing: Öffentliche Übertragung von EM-Spielen im TV oder auf Großbildleinwand

Public Viewing lockt erfahrungsgemäß viele Zuschauer an und kann sich für Unternehmen wirtschaftlich lohnen. Wir geben einen Überblick über die Spielregeln, die bei der UEFA EURO 2024 gelten.

1. Wann benötigen Sie eine Lizenz für die öffentliche Übertragung von EM-Spielen im TV oder auf Großleinwand?

Alle Vorführungen von Spielen der EM außerhalb von häuslichen Umgebungen werden als Public Viewing eingestuft. Gastronomen und Veranstalter, die ein Public Viewing veranstalten möchten, müssen Folgendes beachten:

Zu unterscheiden sind die:

  1. sogenannte “kleine Veranstaltung“: KEINE Lizenz erforderlich;
  2. kommerzielle und nicht-kommerzielle öffentliche Übertragung: (kostenpflichtige beziehungsweise kostenfreie) LIZENZ erforderlich.
zu 1.
Handelt es sich um eine sogenannte  „kleine Veranstaltungen“ wird KEINE Lizenz benötigt. Eine solche „kleine Veranstaltung“, die ohne Lizenz durchgeführt werden kann, ist laut Definition der UEFA gegeben, wenn
  • an der Veranstaltung nur bis zu 300 Menschen teilnehmen und
  • kein Sponsoring erfolgt und
  • kein Eintrittsgeld erhoben wird.
Die Organisatoren einer “kleinen Veranstaltung” dürfen Speisen und Getränke verkaufen, wenn sie keine anderen kommerziellen Aktivitäten (wie zum Beispiel ein Sponsoring) verfolgen. Es ist jedoch nicht zu empfehlen erhöhte Preise für Speisen und Getränke oder Mindestverzehranforderungen zu erheben, da dies ebenfalls als eine Art Eintrittsgeld gewertet werden kann.
Die Organisatoren einer solchen “kleinen Veranstaltung” dürfen jedoch nicht:
  • die Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2024 verwenden;
  • ihre eigene Veranstaltung als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2024 ausgeben;
  • das TV-Signal verändern oder modifizieren, etwa indem zusätzliche Grafiken hinzugefügt werden.
Die Organisatoren solcher kleinen Veranstaltungen (zum Beispiel die öffentliche Übertragung in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben) müssen neben den zuvor genannten Bestimmungen sicherstellen, dass die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorliegen sowie dass sie die allgemeinen Bedingungen der UEFA für öffentliche Übertragungen einhalten. Zu beachten sind hierbei die allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA.
Die UEFA behält sich das Recht vor, die automatische Zustimmung zur Durchführung solcher öffentlichen kleinen Übertragungen zu entziehen, bei denen sich der Veranstalter nicht an die genannten Bedingungen hält.
zu 2.
Für die Durchführung einer kommerziellen öffentlichen Übertragung wird eine kostenpflichtige Lizenz der UEFA benötigt. Für die Durchführung einer nicht-kommerziellen öffentlichen Übertragung wird ebenfalls eine Lizenz der UEFA benötigt, die allerdings kostenfrei ist (zu den Definitionen siehe unten 2.). 

2. Wann ist eine Veranstaltung kommerziell?

Laut der UEFA haben öffentliche Übertragungen kommerziellen Charakter (und unterliegen damit einer Lizenzgebühr), wenn sie
  • direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Essen und Getränke) erzielen und/oder
  • dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen (Sponsoring), unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht und/oder
  • Eintrittsgelder erheben (ACHTUNG: Auch ähnliche Maßnahmen können hierunter fallen, zum Beispiel Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speise- und Getränkepreise).

3. Was kostet die Lizenz und wo bekommt man sie?

Eine Public-Viewing-Lizenz kann nur online beantragt werden. Das Antragsportal ist auf der UEFA-Webseite zu erreichen. Die Lizenz für nicht-kommerzielle Public Viewings ist kostenfrei. Dagegen werden für kommerzielle Public Viewings Lizenz-Gebühren verlangt. Die Höhe der Lizenzgebühr wird dabei auf Basis der „Zuschauerkapazität" erhoben. Die Gebühren starten dabei bei 500 Euro für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern und steigen mit zunehmender Zuschauerzahl an. Detailinformationen hierzu sind auf der UEFA-Webseite zu finden.

4. Wie beantragen und – soweit erforderlich – bezahlen Sie eine Lizenz?

Anträge für Public-Viewing-Lizenzen können nur online über das Antragsportal eingesendet werden.
Wenn Lizenzgebühren an die UEFA zu entrichten sind, können Zahlungen nur per Kreditkarte erfolgen und müssen vor der Ausstellung der Lizenz bei der UEFA eingehen. Die gezahlten Gebühren können unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltung nicht zurückerstattet werden. Die Gebühren verstehen sich netto und enthalten keine Mehrwertsteuer.

Zeitlicher Ablauf

  • Januar 2024: Das Antragsportal öffnet
  • 10. Mai 2024: Ende der Antragsfrist
  • 14. Juni 2024: Eröffnungsspiel der UEFA EURO 2024
  • 14. Juli 2024: Endspiel der UEFA EURO 2024 

5. Benötigen Sie für jedes Spiel eine einzelne Lizenz?

Eine von der UEFA genehmigte Lizenz gilt für alle 51 Spiele der Europameisterschaft. Wenn ein Gastgeber ein Public-Viewing an mehreren Standorten veranstalten möchte, muss für jeden Übertragungsort eine einzelne Lizenz erworben werden. 

6. Was müssen Sie bei der Organisation eines Public-Viewing beachten?

Alle Public Viewings müssen mit Einklang mit den entsprechenden Gesetzen organisiert und durchgeführt werden. Beispielsweise müssen Vorgaben des Lärmschutzes und aktuelle Hygienevorgaben beachtet werden.
Je nach Art des Spiels muss zudem darauf geachtet werden, dass das Public-Viewing zu einem bestimmten Zeitpunkt starten muss und ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch Inhalte der offiziellen Sponsoren gezeigt werden dürfen.

Eröffnungsspiel/ Finale:

Wer ein Public-Viewing für das Eröffnungsspiel veranstalten möchte, ist verpflichtet die Liveübertragung des Rundfunkanbieters mit den Übertragungsrechten (siehe unten) 15 Minuten vor Beginn der Eröffnungszeremonie bis zum Ende des Spiels unterbrechungsfrei zu zeigen.
Bei einer Übertragung des Endspiels muss das Livesignal ab 15 Minuten vor Beginn der Finalfeier bis 10 Minuten nach Ende der Siegerehrung gezeigt werden.

Alle anderen Spiele:

Bei allen anderen Spielen gilt, dass ab 25 Minuten vor Spielbeginn kein anderer Inhalt als der des Rundfunkanbieters mit den Übertragungsrechten beziehungsweise der offiziellen Sponsoren gezeigt werden darf (sogenanntes „geschütztes Zeitfenster“). Ab 10 Minuten vor Spielbeginn bis 5 Minuten nach Abpfiff muss das Liveübertragungssignal des Rundfunkanbieters mit den Übertragungsrechten ohne Unterbrechungen gezeigt werden. Bei mehreren Spielen an einem Spieltag muss beachtet werden, dass sich das „geschützte Zeitfenster“ auf die Zeit zwischen dem ersten und dem letzten Spiel des Tages erstreckt.

Für alle Spiele:

Darüber hinaus darf sich 3 Meter rund um den Übertragungsbildschirm beziehungsweise um die -leinwand keinerlei Inhalt/ Werbung kommerziellen Charakters befinden. Offizielle Sponsoren beziehungsweise die Rundfunkanbieter mit Übertragungsrechten sind hiervon ausgenommen. 

7. Dürfen Sponsoren bei Ihrer kommerziellen Public-Viewing-Veranstaltung auftreten?

Der Veranstalter des Public Viewings muss den offiziellen Sponsoren Erstverhandlungsrechte einräumen. Liegt eine Lizenz seitens der UEFA vor, sollten zur Vermeidung von Konflikten und Auseinandersetzungen mit der UEFA die von ihr aufgestellten Bedingungen für die Hinzuziehung von Sponsoren und der Veranstaltungs-/Sponsoren-Werbung beachtet werden.
Erst wenn keiner der offiziellen Sponsoren und auch keiner der Rundfunkanbieter interessiert sind, dürfen andere Sponsoren herangezogen werden. Diese Sponsoren wiederum dürfen keine Wettbewerber der oben genannten offiziellen Sponsoren oder den Rundfunkanbietern mit Übertragungsrechten sein (siehe unten 9.).

8. Wie dürfen Sie für Ihr Public-Viewing-Event werben?

Es darf nicht der Eindruck geweckt werden, dass die Veranstaltung mit der UEFA in Verbindung steht. Was Sie daher als Veranstalter nicht dürfen:
  • die Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2024 verwenden;
  • Ihre eigene Veranstaltung als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2024 ausgeben;
  • das ausgestrahlte Bild verändern oder modifizieren, etwa indem zusätzliche Grafiken hinzugefügt werden.
  • die Veranstaltung mit einem anderen als den offiziellen Sponsoren bewerben. 

9. Wer hat die Übertragungsrechte?

Die Telekom hält für Deutschland die Übertragungsrechte der Europameisterschaft 2024 und hat sich mit den Partnern ARD, ZDF und RTL auf Sublizenzen geeinigt. Fünf Spiele verbleiben exklusiv bei MagentaTV, der TV-Plattform der Telekom. MagentaTV zeigt als einziger deutscher Anbieter alle Spiele der UEFA EURO 2024. 

10. GEMA-, Rundfunk-, Bezahlfernsehgebühren: Was müssen Sie zahlen?

Zu beachten ist, dass beim Public-Viewing zusätzliche Gebühren der GEMA und gegebenenfalls für eine Lizenz bei der Deutschen Telekom wegen der öffentlichen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen können. Die GEMA bietet einen Sondertarif für die Fußball-EM (Tarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen während der Fußball-Europameisterschaft 2024) an. Darüber hinaus ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Diese Informationen wurden uns freundlicherweise von der IHK Nord Westfalen zur Verfügung gestellt.