Gesellschaftsrecht
Handelsregister – Kostenerhöhung erwartet
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Vorschlag für die dritte Änderung der Handelsregistergebührenverordnung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister vor. Diese Maßnahme soll auf die seit 2011 gestiegenen Lohn- und Sachkosten bei den Registergerichten reagieren. Die Gebühren werden voraussichtlich um 50 Prozent angehoben, um den Kostendeckungsgrad der Registergerichte zu verbessern. So soll beispielsweise die Gebühr für die Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern oder einer Partnerschaft von 100 EUR auf 150 EUR steigen. Für die Eintragung einer GmbH, einschließlich einer Unternehmergesellschaft ohne Umwandlung, sind zukünftig 225 EUR statt 150 EUR fällig.