Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Köln

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist vor Erlass neuer Berufsreglementierungen eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 27. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.