Internetdomains als Firmenbezeichnung
Die zunehmende Digitalisierung verleitet viele Unternehmen dazu, ihre Internet-Domain als Firmenbezeichnung zu nutzen. Doch Vorsicht: Nicht jede Domain erfüllt die rechtlichen Anforderungen an eine „Firma“ im Sinne des § 18 HGB. Das Kammergericht Berlin hat hierzu kürzlich einen wegweisenden Beschluss gefasst (13.05.2024, 22 W 16/24).
Die Kernaussage des Beschlusses
Eine Internetdomain wie „beispiel.de“ allein genügt nicht, um als Firmenname zugelassen zu werden. Entscheidend ist, dass der Name Unterscheidungskraft besitzt und sich klar von anderen Unternehmen abhebt. Die Einmaligkeit einer Domain (z.B. „.de“ von DENIC vergeben) reicht nicht aus, um den Anforderungen des HGB zu genügen.
Hintergrund und Praxisrelevanz
Im konkreten Fall wollte eine Aktiengesellschaft (AG) den Namen „xxxxx.de AG“ eintragen lassen. Das Registergericht lehnte ab, weil die Bezeichnung zu wenig Kennzeichnungskraft besitze. Eine Domain wie „beispiel.de“ mag im Internet einzigartig sein, schützt aber nicht automatisch vor Verwechslungen im allgemeinen Geschäftsverkehr.
Das Kammergericht betont:
Domain ist ungleich Firma: Eine Domain erfüllt nicht automatisch die Anforderungen an die Kennzeichnungskraft. Verkehrsgeltung zählt: Nur, wenn ein Begriff im Geschäftsverkehr eine starke Anerkennung genießt, kann er als Firmenname bestehen. Schutz vor Verwechslung: Der Firmenname muss klar erkennbar und unterscheidbar sein, nicht nur online, sondern auch im realen Geschäftsleben.
Die Entscheidung hat klare Konsequenzen: Eine Internetdomain kann nur dann als Firmenname genutzt werden, wenn sie über die rein technische Funktion hinaus eine prägnante und unterscheidungskräftige Bezeichnung darstellt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Firmenbezeichnung nicht nur online, sondern auch in der realen Geschäftswelt eindeutig und einzigartig wahrgenommen wird.
Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig die rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Wunsch-Firma und vermeiden Sie Namen, die lediglich aus Gattungsbegriffen oder Domains bestehen.