Nr. 3658368
Informationen

Informationen zu Versicherungen für Gründer*innen


Unternehmensgründung und -förderung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

Versicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige können entweder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich über eine private Krankenversicherung absichern.