Nr. 3658362
Unternehmensgründung und -förderung

Berufsgenossenschaft und Versicherungstipps

Meldepflicht für Gründer

Nach Eröffnung eines Unternehmens müssen sich Gründerinnen und Gründer innerhalb 1 Woche bei der Berufsgenossenschaft (BG) melden. Das gilt auch für Nebenerwerbsgründungen und Kleinunternehmen.

Informationen

Informieren Sie sich hier zum Thema Krankenversicherungspflicht sowie zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung im Rahmen Ihrer Gründung.