Section 301 Trade Act of 1974

US-Zolluntersuchung gegen die EU

US-Untersuchung nach Section 301 zu Überkapazitäten in der EU-Industrie

Die US-Handelsbehörde USTR hat am 11. März 2026 Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act of 1974 eingeleitet. Gegenstand sind staatliche Maßnahmen, Politiken und Praktiken bestimmter Volkswirtschaften, die aus Sicht der USA zu strukturellen Überkapazitäten und Überproduktion in verschiedenen Industriesektoren beitragen können. Im Fokus stehen dabei unter anderem große oder anhaltende Handelsüberschüsse, unausgelastete Produktionskapazitäten sowie staatliche Eingriffe wie Subventionen, kreditpolitische Unterstützung oder andere nicht marktorientierte Steuerungsmechanismen.
Betroffen sind mehrere Volkswirtschaften, darunter China, die Europäische Union, Japan, Indien, Mexiko, Vietnam und weitere Staaten in Asien und Europa.
Die Untersuchung erfasst eine breite, nicht genauer definierte Palette von Fertigungssektoren.
Der Verfahrensablauf ist bereits terminiert: Ab dem 17. März 2026 öffnet USTR die Dockets für schriftliche Stellungnahmen und Anträge auf Teilnahme an der Anhörung; bis zum 15. April 2026. Die öffentlichen Anhörungen beginnen am 5. Mai 2026 in Washington, DC, und können bei Bedarf bis zum 8. Mai 2026 andauern. Ergänzende Erwiderungen auf die Anhörung sind bis sieben Kalendertage nach dem letzten Anhörungstag möglich.
Mit der Einleitung der Untersuchung sind noch keine unmittelbaren handelspolitischen Maßnahmen verbunden; über mögliche tarifäre oder nichttarifäre Schritte entscheidet USTR erst nach Abschluss der Prüfung innerhalb eines Jahres.

US-Untersuchung nach Section 301 zu Zwangsarbeit und Importverboten in zahlreichen Staaten

Die US-Handelsbehörde USTR hat am 12. März 2026 Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act of 1974 eingeleitet. Gegenstand sind staatliche Maßnahmen, Politiken und Praktiken zahlreicher Volkswirtschaften im Zusammenhang mit dem aus Sicht der USA unzureichenden Verbot und der unzureichenden Durchsetzung von Einfuhrverboten für Waren, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. USTR prüft, ob dies als unvernünftig oder diskriminierend einzustufen ist und den US-Handel belastet oder beschränkt.
Betroffen sind insgesamt 60 Volkswirtschaften, darunter unter anderem die Europäische Union, China, Indien, Japan, Mexiko, Kanada, das Vereinigte Königreich, Brasilien, Vietnam und die Schweiz. Die Untersuchung knüpft an die US-Position an, dass fehlende oder nicht wirksam durchgesetzte Importverbote für Zwangsarbeitswaren zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, weil Produkte mit künstlich gedrückten Kosten in den internationalen Handel gelangen.
Der Verfahrensablauf ist bereits terminiert: Schriftliche Stellungnahmen sowie Anträge auf Teilnahme an der Anhörung müssen bis zum 15. April 2026 eingereicht werden. Die öffentlichen Anhörungen beginnen am 28. April 2026 in Washington, DC, und können bei Bedarf bis zum 1. Mai 2026 andauern. Ergänzende Erwiderungen sind bis sieben Kalendertage nach dem letzten Anhörungstag möglich. Für schriftliche Stellungnahmen führt USTR das Docket USTR-2026-0133, für Anträge auf Anhörungsteilnahme das Docket USTR-2026-0134.
Mit der Einleitung der Untersuchungen sind noch keine unmittelbaren handelspolitischen Maßnahmen verbunden. USTR wird zunächst prüfen, ob die untersuchten Praktiken nach Section 301 als actionable einzustufen sind. Im Anschluss könnten gegebenenfalls weitere Schritte folgen, etwa zusätzliche Zölle oder Importbeschränkungen gegenüber einzelnen betroffenen Volkswirtschaften.