US-Zollpolitik
Internationale Postsendungen in die USA
US-Zollregelungen für internationale Postsendungen
Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat am 24. Juni 2026 neue Vorgaben für Waren veröffentlicht, die über das internationale Postnetz in die Vereinigten Staaten eingeführt werden.
Aussetzung der De-minimis-Regelung
Die bislang bestehende administrative Zollbefreiung für Postsendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 US-Dollar wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Bereits seit der Aussetzung der De-minimis-Regelung für Waren aus allen Herkunftsländern im Jahr 2025 waren die meisten internationalen Postsendungen nicht mehr von Einfuhrabgaben befreit. Für diese Sendungen galt bislang ein vorläufiges Abfertigungsverfahren.
Zum 24. Juli 2026 wird dieses Übergangsverfahren durch ein neues informelles Einfuhrverfahren für Postsendungen ersetzt.
Anwendungsbereich des neuen Verfahrens
Das neue Verfahren gilt grundsätzlich für Waren,
- die über das internationale Postnetz in die USA gelangen,
- deren Wert höchstens 2.500 US-Dollar beträgt und
- die nach den US-Zollvorschriften für eine informelle Einfuhrabfertigung zugelassen sind.
Sendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US-Dollar müssen grundsätzlich förmlich angemeldet werden. Gleiches gilt insbesondere für Waren, die mengenmäßigen Beschränkungen, Antidumpingzöllen oder Ausgleichszöllen unterliegen.
Einschränkungen ab dem 22. Oktober 2026
Ab dem 22. Oktober 2026 sind bestimmte Waren vom neuen postalischen informellen Einfuhrverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere:
- Waren, für die eine Zollbefreiung nach Kapitel 98 des US-Zolltarifs beantragt wird,
- Waren, die zusätzlichen Abgaben nach Kapitel 98 oder 99 unterliegen,
- Waren, für die eine Präferenzbehandlung aufgrund eines Freihandelsabkommens beantragt wird,
- Waren, die Anforderungen anderer US-Behörden, sogenannter Partner Government Agencies, unterliegen.
Für solche Waren muss anschließend ein anderes geeignetes Einfuhrverfahren genutzt werden, beispielsweise eine informelle Anmeldung vom Typ 13 oder eine förmliche Einfuhranmeldung. Bis zum 22. Oktober 2026 können diese Waren unter bestimmten Voraussetzungen noch über das neue postalische Verfahren abgewickelt werden, wobei sämtliche zusätzlich vorgeschriebenen Angaben zu übermitteln sind.
Berechtigte Anmelder
Die Einfuhranmeldung darf nur durch eine hierzu berechtigte Person vorgenommen werden. Berechtigt sind insbesondere:
- der Käufer der Ware oder
- ein zugelassener US-Zollagent, der ordnungsgemäß vom Eigentümer, Käufer oder Empfänger bevollmächtigt wurde.
Ein ausländischer Versender ist damit nicht automatisch berechtigt, die Einfuhranmeldung selbst vorzunehmen. Entscheidend ist, ob er nach den US-Zollvorschriften als Eigentümer oder Käufer zur Anmeldung berechtigt ist oder einen zugelassenen Zollagenten beauftragt.