Rückerstattung US-Zölle

US-Zollbehörde konkretisiert Verfahren zur Rückerstattung von IEEPA-Zöllen

Die US-Zollbehörde CBP (U.S. Customs and Border Protection) hat weitere Einzelheiten zum neuen Verfahren zur Rückerstattung von unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhobenen Zusatzzöllen veröffentlicht. Das neue Verfahren mit der Bezeichnung CAPE („Consolidated Administration and Processing of Entries“) wird ab dem 20. April 2026 schrittweise innerhalb des US-Zollsystems ACE (Automated Commercial Environment) eingeführt.
CAPE soll die Beantragung und Bearbeitung von Rückerstattungen bündeln und vereinfachen. Die Rückzahlungen erfolgen nicht mehr einzeln je Einfuhranmeldung, sondern gesammelt nach Importeur bzw. benannter Empfangspartei und Datum der Liquidation oder Reliquidation.

Phase 1 startet am 20. April 2026

In der ersten Phase können Rückerstattungen insbesondere für folgende Einfuhren beantragt werden:
  • noch nicht liquidierte Einfuhren,
  • bereits liquidierte Einfuhren, deren Liquidation höchstens 80 Tage zurückliegt.
Damit soll sichergestellt werden, dass U.S. Customs and Border Protection die notwendige Reliquidation noch innerhalb der gesetzlichen 90-Tage-Frist vornehmen kann.
Einfuhren mit dem Status „Suspended“, „Extended“ oder „Under Review“ können bereits in Phase 1 in die CAPE-Meldung aufgenommen werden. Die Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen jedoch erst zum Zeitpunkt der späteren Liquidation.
Noch nicht erfasst werden insbesondere
  • endgültig liquidierte Einfuhren nach Ablauf der 90-Tage-Frist,
  • Einfuhren mit Drawback-Bezug,
  • Reconciliation-Fälle,
  • offene Protestverfahren,
  • bestimmte AD/CVD-Fälle,
  • Lagerentnahmen und andere Sonderkonstellationen.
Für diese Fälle kündigt CBP spätere Ausbaustufen des Systems an.

Voraussetzungen für einen Rückerstattungsantrag

Ein Rückerstattungsantrag kann ausschließlich durch den Importeur of Record (IOR) oder den beauftragten Zollbroker gestellt werden, der die betreffende Einfuhr angemeldet hat.
Voraussetzung ist ein aktives ACE-Portal-Konto. Zusätzlich muss im ACE-Portal eine Bankverbindung für ACH-Rückerstattungen hinterlegt werden. Ohne aktuelle Kontodaten zahlt CBP keine Rückerstattung aus.
Die Beantragung erfolgt über einen neuen CAPE-Reiter im ACE-Portal. Dort wird eine CSV-Datei hochgeladen, die lediglich die betroffenen Einfuhranmeldungsnummern enthält. Pro CAPE-Erklärung können bis zu 9.999 Einfuhren eingereicht werden. Weitere Einfuhren müssen über zusätzliche CAPE-Erklärungen angemeldet werden.
Nach erfolgreicher Einreichung prüft ACE die Datei und vergibt eine CAPE-Claim-Nummer. Anschließend entfernt das System automatisch die IEEPA-Zollpositionen aus den betroffenen Einfuhren und berechnet die Einfuhrabgaben neu.

Bearbeitungsdauer und Auszahlung

CBP geht derzeit davon aus, dass berechtigte Rückerstattungen in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Tagen nach Annahme der CAPE-Erklärung ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich elektronisch per ACH auf das im ACE-Portal hinterlegte Konto.

Weitere Informationen

CBP weist darauf hin, dass die Internetseite zu IEEPA-Rückerstattungen fortlaufend aktualisiert wird. Dort finden sich insbesondere

Endgültig liquidierte Einfuhren

Für Einfuhren, die bereits endgültig liquidiert sind und bei denen die 90-Tage-Frist abgelaufen ist, gibt es in Phase 1 noch keine technische Lösung.
Allerdings erklärt U.S. Customs and Border Protection ausdrücklich, dass diese Fälle in einer späteren Phase des Systems verarbeitet werden sollen.
Das Gericht hat zwar angeordnet, dass auch endgültig liquidierte Einfuhren ohne die IEEPA-Zölle neu veranlagt werden sollen. Technisch wird dies aber erst in einer späteren CAPE-Phase möglich sein.