Überblick

EU-Sanktionen gegen Russland

Die EU beschließt in den letzten Wochen fast täglich neue Sanktionen gegen Russland. Um da den Überblick zu behalten, hilft folgende Übersicht.
Letzte Aktualisierung/Bearbeitung: 21. Dezember 2023
In den letzten Wochen wurden fast täglich neue Sanktionen gegen Russland verhängt. Um da den Überblick zu behalten, hilft folgende Übersicht.
Prinzipiell gibt es zwei grundlegende Verordnungen:

VO 833/2014 (Sektor-Sanktionen)
VO 269/2014 (Listungen von Personen und Entitäten)

Diese werden durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen ergänzt oder geändert und in den Amtsblättern der EU veröffentlicht. Mit ihrem Erscheinen sind sie rechtskräftig.

Seit dem 23.02.2022 gibt es noch eine dritte VO, die 2022/263. Sie bezieht sich auf das Handelsembargo für die Regionen Donezk und Luhansk sowie Cherson und Saporischschja (seit dem 06.10.2022) und steht für sich.

Die konsolidierten Verordnungen finden Sie auf der Seite des EUR-Lex Portals.

Informationen und Hilfestellung

In der nachfolgenden Tabelle finden sie eine Übersicht an Organisationen die Ihnen wichtige Informationen und Hilfestellungen zum Thema Sanktionen, dem Umgang mit Güterlieferungen und weiteren relevanten Themen bieten.
Organisation
Informationen
Europäischer Rat
Da wirtschaftlich relevante Sanktionen vor allem von der EU verhängt werden, gibt es die schnellsten Informationen zum neuesten Stand in englischer Sprache auf dieser Seite des Europäischen Rates.
EU-Kommission
Die EU-Kommission hat ein umfangreiches FAQ zu den Verordnungen 833/2014 und 269/2014 bereitgestellt:
Frequently asked questions - Sanctions against Russia (europa.eu)
Die aktuelle konsolidierte Version finden Sie in einem PDF-Dokument unter:
Consolidated version (europa.eu)
Darüber hinaus finden Sie auf der Webseite der Kommission einen Leitfaden für europäische Unternehmen, in dem erläutert wird, wie sie die Risiken der Umgehung von Sanktionen bei ihren Geschäftspartnern erkennen, bewerten und vermeiden können: Sanctions: Commission publishes guidance to help European operators assess sanctions circumvention risks (europa.eu)
BAFA
Auf der BAFA-Seite Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle Russland & Ukraine finden Sie einen Überblick der aktuellen Maßnahmen sowie Antworten zu den häufigsten Fragen.
Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation – eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen.
Für Fragen zum Russland- Embargo steht Ihnen die BAFA-Telefonhotline zur Verfügung:  06196 908-1237.
Bei rechtlichen Grundsatzfragen senden Sie eine Mail an: ru-embargo@bafa.bund.de
GTAI
Eine Übersicht über alle geltenden Sanktionen finden Sie bei der Germany Trade & Invest (GTAI)
BMWK
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantwortet auf seiner Seite häufige Fragen zu Russland-Sanktionen
Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank gibt Auskünfte zu Finanzsanktionen unter der Hotline 089 2889-3800 oder per Kontaktformular 
Weitere Informationen: Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen | Deutsche Bundesbank
DIHK
Die DIHK bietet mit ihrem Dossier einen Überblick zum aktuellen Stand der Sanktionen sowie aktuellen Herausforderungen für Unternehmen an. Zudem finden sich hier Ansprechpartner in der DIHK, AA, BMWK und BAFA.
AHK Russland
AHK-Krisenhotline
Von Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 7 Uhr bis 16 Uhr), Freitag 9 bis 17 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 7 bis 15 Uhr) informieren Sie die Kollegen unter  +7 495 234 49 50 über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise.
IHK Koblenz
Wir haben ein Prüfschema für Güterlieferungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB) erstellt.
Beachten Sie die neuen güterbezogenen Sanktionen der VO 328/2022. Die Ergänzungen der Embargoverordnung (EU) 833/2014 sind im Schema fett dargestellt. Die Verordnung 833/2014 gilt weiterhin in allen Bereichen, die nicht von der neuen VO abgelöst wurden.

Prüfschema für Güterlieferungen nach Russland

Russland Güterlieferung: ja/nein? Schritt für Schritt zur Warenlieferung nach Russland

Wir empfehlen bei Geschäften mit Russland zunächst zu prüfen, ob Ihr Geschäftspartner in Russland von den Sanktionen erfasst ist, ob Sie Zahlungen erhalten können und ob der Transport durchgeführt werden kann.

1. Empfängerprüfung
Die Prüfung der Finanzsanktionsliste der EU können Sie hier vornehmen. Weiter könnten die EU-Sanctions Map und die SND-Liste der USA nützlich sein.

2. Zahlung
Haben Sie die Zahlung Ihres Geschäftspartners erhalten? Können Sie diese erhalten? Hierzu informiert Sie Ihre Hausbank.
Weitere Informationen: Die Deutsche Bank bietet ein FAQ zu häufig gestellten Fragen zum Thema Finanzsanktionen (Stand 3. Juni 2022)

3. Transport
Kann der Transport unter aktuellen Bedingungen stattfinden? Prüfen Sie ob Ihr russischer Geschäftspartner die Ware abholen kann (Achtung: Beförderungsverbot für russische und belarussische Transportunternehmen laut der VO 2022/576 und 2022/577 vom 8. April 2022. Ausnahmen möglich. Sowie Transportverbot für EU-LKW.).
Beachten Sie: Das deutsche Unternehmen bleibt regelmäßig Ausführer/Verbringer.

4. Warenprüfung: Dual-use
Ist Ihr Geschäftspartner nicht von der Sanktionsliste erfasst, haben Sie Ihre Zahlung erhalten und ist der Transport geklärt, beginnen Sie mit der Prüfung ob Ihre Güter unter die Dual-Use-VO fallen. Dafür bieten wir Ihnen anhand von einigen Fragen eine Entscheidungsgrundlage: Prüfschema Russland Güterlieferung ja / nein? (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB)
Grundsätzlich umfasst der Güterbegriff Waren, Software und Technologie. Die Ergänzungen der Embargoverordnung (EU) 833/2014 sind fett dargestellt. Die neuen Anhänge der Verordnung 833/2014 sind in den entsprechenden Änderungsverordnungen 2022/328 zu finden.

Besteht nach Prüfung dieser Schritte kein Verbot bzw. keine Genehmigungspflicht ist eine Lieferung grundsätzlich möglich.

Diese Prüfschritte sind unverbindlich und wurden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt, trotzdem können wir keine Gewähr übernehmen.

EU-Sanktionen


Neue Unterlagencodierung für Zollanmeldungen zu den aktuellen Sanktionen

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 26.02.2022 neue Unterlagencodierungen für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form veröffentlicht
Die relevanten Unterlagencodierungen wurden in der ALTAS – Info 0279/22 von der Zollverwaltung veröffentlicht.
Eine weitere relevante Information veröffentlichte die Zollverwaltung mit der ATLAS – Info 0277/22.
Weitere relevante Unterlagencodierungen aus den jüngsten Sanktionsmaßnahmen finden Sie unter zoll.de.

Die neuen Codierungen beziehen sich auf die VO (EU) 2022/328.

Auswirkungen auf Präferenzabkommen EU und Ukraine

Das Präferenzabkommen zwischen der EU und der Ukraine wird von den Auswirkungen der aktuellen Ukraine-Russland-Krise beeinflusst.
Die EU gab am 23.02.2022 bekannt, dass die Einfuhr aller Waren aus den Gebieten Donezk und Luhansk, die nicht mehr von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter EUR-Lex - 52022XC0223(04) - DE - EUR-Lex (europa.eu).

Russlandbezogene Sanktionen verschiedener Staaten

Das Q&A zur Ukraine-Krise und Russland-Sanktionen der AHK Russland fasst die bisherigen russlandbezogenen Sanktionen zusammen.
Dort finden Sie Informationen zu
  • SWIFT-Teilausschluss
  • EU-Sanktionen
  • Deutschen Sanktionen
  • US-Sanktionen
  • Britischen Sanktionen
  • Russischen Gegensanktionen
  • und weitere

EU Sanktionen gegen Russland seit der Annektion der Krim 2014

Die Europäische Union (EU) hat seit März 2014 nach und nach Sanktionen gegen die Russische Föderation erlassen. 
Eine Übersicht dieser russlandbezogenen Sanktionen finden Sie bei GTAI und werden nachfolgend nur skizziert.
  1. Es bestehen Finanzsanktionen gegen russische Personen und Organisationen (Unternehmen) gemäß  Verordnung 269/2014). Prüfen Sie die Empfänger in Russland (unter anderem mit Hilfe der Internetseite www.finanz-sanktionsliste.de).
  2. Es besteht ein Waffenembargo. Rüstungsgüter sind entsprechend der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union vom 17. März 2014 (entspricht Teil IA der deutschen Ausfuhrliste) vom Export/Import ausgeschlossen. Unterstützende Dienstleistungen wie Finanzierung oder Transport sind ebenfalls verboten.
  3. Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) sind vom Export ausgeschlossen, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für militärische Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten. Entsprechende Güter sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführt.
  4. Ausrüstungsgüter und Technik zur Erdölförderung (Liste im Anhang II der Verordnung 833/2014)
    müssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Export genehmigt werden.
  5. Russische Banken, die zu mehr als 50 Prozent in öffentlichem russischem Besitz sind (Anhang III der Verordnung 833/2014), können ab dem 12. September 2014 keine Anleihen oder ähnliche Finanzprodukte mehr auf dem EU-Binnenmarkt platzieren, deren Laufzeit 30 Tage übersteigt.
Geltungshinweis
Die Bestimmungen vom 31. Juli 2014 gelten für Neuverträge, deren Abschluss nach dem 1. August liegt. Die am 12. September zusätzlich erlassenen Maßnahmen im Bereich der Lieferung von Dual-Use-Gütern und im Energiebereich gelten für Neuverträge ab dem 13. September 2014. Altverträge und bestehende Ausfuhrgenehmigungen dürften folglich nicht betroffen sein.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.