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Beachten Sie Steuer- und Arbeitsrecht

Dienstleistungen im Ausland erbringen

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Informationen zur Personalentsendung zur Verfügung.
Einen ersten Überblick darüber und über viele weitere Themen bietet auch die IHK Export-App.

Meldepflichten in Luxemburg beachten

Bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Luxemburg haben Unternehmen steuerrechtliche, arbeits- und sozialrechtliche Formalitäten sowie Genehmigungs- und Meldepflichten zu beachten.

Schweizer Arbeits- und Steuerrecht beachten

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, um dort kurzfristig Dienstleistungen auszuführen, müssen diese vorab anmelden. Hier erfahren Sie, was bei der Mitarbeiterentsendung in die Schweiz noch zu beachten ist.

27 Mitgliedsstaaten

Die IHK Koblenz informiert über Erbringung von Dienstleistungen und Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.

International

Antrag auf Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Bescheinigung).

Nachweis über Tätigkeiten im Herkunftsland

Eine Bescheinigung über rechtmäßige Niederlassung bzw. über ausgeübte Tätigkeiten im Herkunftsland wird unter Umständen verlangt, wenn Sie sich als Unternehmer*in in einem EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchten.

Andrea Wedig

International (Geschäftsbereich Unternehmensservice)