Allgemeine Informationen
Gefahrgutfahrer
Schulungspflicht
Fahrzeugführer*innen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen besonders qualifiziert sein. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutfahrer*innen voraus.
Schulungsanbieter bedürfen einer Zulassung bzw. Anerkennung einer Industrie- und Handelskammer. Informationen über Kurstermine und die jeweiligen Konditionen erfahren Sie direkt bei den Schulungsveranstaltern.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen
Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen). Näheres regelt die IHK durch Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 377 KB) betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer*innen.
Nachfolgend finden Sie weitere gesetzliche Grundlagen:
Aufbau Schulungssystem
Die erstmalige Schulung setzt sich aus folgenden Kursen zusammen:
Basiskurs
Kursdauer: mindestens 19 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen absolvieren. Nach erfolgreichem Abschuss berechtigt die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).
Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen absolvieren. Nach erfolgreichem Abschuss berechtigt die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).
Aufbaukurs Tank
Kursdauer: mindestens 13 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.
Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.
Aufbaukurs Klasse 1 – Explosive Stoffe
Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert.
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert.
Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert.
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert.
Hinweis:
Die Teilnahme an den Aufbaukurs-Prüfungen setzt das vorherige Bestehen der Basiskurs-Prüfung voraus. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
Die Teilnahme an den Aufbaukurs-Prüfungen setzt das vorherige Bestehen der Basiskurs-Prüfung voraus. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
Auffrischungsschulung
Kursdauer: mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.
| Prüfungsart | Prüfungsdauer | Prüfungsfragen Anzahl | zulässige Fehlerpunkte |
|---|---|---|---|
| Basiskurs | 45 Minuten | 30 Fragen | 5 |
| Aufbaukurs Klasse 1 | 30 Minuten | 24 Fragen | 4 |
| Aufbaukurs Klasse 7 | 30 Minuten | 15 Fragen | 4 |
| Aufbaukurs Tank | 45 Minuten | 24 Fragen | 4 |
| Auffrischung | 30 Minuten | 15 Fragen | 4 |
Ausstellen der ADR-Bescheinigung
Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) über die erfolgreiche Teilnahme aus (ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route; Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Gültigkeit und Verlängerung
Nach lückenloser Teilnahme an einer anerkannten Schulung und anschließender bestandener Prüfung wird die ADR-Schulungsbescheinigung durch die zuständige IHK mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.
Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre müssen Fahrzeugführer*innen innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Auffrischungsschulung teilnehmen.
Ersatzbescheinigung/Verlustmeldung
Bei Verlust oder Diebstahl der ADR-Schulungsbescheinigung kann der Karteninhaber bei der IHK, welche die aktuell gültige ADR-Karte ausgestellt hat, eine Ersatzbescheinigung beantragen. Über folgendes Formular kann die Ersatzbescheinigung bestellt werden, wenn die IHK Koblenz die ausstellende Behörde ist: Verlustmeldung
Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme
Der Prüfling darf nur an der Prüfung teilnehmen, wenn er die Schulung bei einem anerkannten Schulungsveranstalter der IHK Koblenz vollständig ohne Fehlzeiten besucht hat und den Fotobogen mit einem aktuellem biometrischem Passbild am Prüfungstag vorgelegt und abgegeben hat.
Informationen zum Lichtbild
Seit dem 01.01.2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Lichtbild des Karteninhabers*in versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
- Passfoto nicht älter als 6 Monate
- das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende
- beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar
- Ausleuchtung: keine Reflektionen
- Hintergrund: schattenfrei und einfarbig
Überprüfung der Identität
Vor Beginn der Prüfung muss jeder Teilnehmer zur Feststellung der Identität ein gültiges Ausweisdokument (mit Lichtbild) vorlegen. Nur nach Vorlage dieses gültigen Lichtbildausweises ist eine Teilnahme möglich.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird Gesetzen und Verordnungen wie u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG geregelt.
Bitte beachten Sie:
Wird die Identität mit einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachgewiesen, muss bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Wird die Identität mit einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachgewiesen, muss bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Wiederholungsprüfung
Bei nicht bestandener Erstprüfung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Die IHK Koblenz bietet regelmäßig Termine für eine Wiederholungsprüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 58 Euro.