IHK Koblenz führt ADR-Prüfungen durch

Gefahrgutfahrer - Schulungspflicht

Welche Fahrer*innen müssen geschult werden?

Fahrzeugführer*innen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen besonders qualifiziert sein. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutfahrer*innen voraus.
Die Schulungen werden im IHK-Bezirk Koblenz durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der IHK Koblenz anerkannt sind. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) über die erfolgreiche Teilnahme aus (ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route; Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

ADR-Card

Fahrzeugführer*innen von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten erhalten nach der Schulung und bei bestandener Prüfung durch die IHK eine ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card, Foto). Seit dem 1. April 2019 ist die ADR-Card mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Die UNECE (United Nations Economic Commission) verfolgte mit der Einführung der neuen Bescheinigung (mit Passbild des Inhabers und neu hinzugekommenem Sicherheitsmerkmal) das Ziel, die Fälschungssicherheit zu erhöhen und ein einheitliches Bescheinigungsmuster in allen Mitgliedsstaaten zu etablieren. Da es doch leichte Unterschiede zwischen den verschiedenen Karten der einzelnen Staaten gibt, hat die WP 15 (Working Party of the Transport of Dangerous Goods) damit begonnen, eine Zusammenstellung aller 48 Kartenversionen (ohne Sicherheitsmerkmal) zu veröffentlichen.
Damit erhöht sich die Fälschungssicherheit und dank eines auslesbaren NFC-Chips (Near Field Communication) kann jeder überprüfen, ob die ADR-Card in der IHK-Datenbank vorhanden ist.Der NFC-Chip kann mit nahezu jedem modernen Smartphone ausgelesen werden. Bei manchen Smartphones muss vorher allerdings eine separate beliebige NFC Reader App installiert werden. Zum Auslesen des NFC-Chips wird die ADR-Card gegen das Smartphone gehalten. Nach wenigen Sekunden erscheint ein Link, der mit einem Browser geöffnet werden kann. Ist die Karte gültig, erscheint ein grüner Kreis mit einem Haken in der Mitte. Ist die Karte gesperrt oder ungültig, erscheint ein roter Kreis mit einem Kreuz in der Mitte.Die bis zum 31. März 2019 ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigungen sind bis zum Ablauf der Geltungsdauer gültig.

Bausteinsystem der Kurse

Die erstmalige Schulung setzt sich im Bausteinsystem aus folgenden Kursen zusammen:

Basiskurs

Kursdauer: mindestens 19 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen absolvieren. Nach erfolgreichem Abschuss berechtigt die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).

Aufbaukurs Tank

Kursdauer: mindestens 13 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.

Aufbaukurs Klasse 1 – Explosive Stoffe

Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert.

Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert.

Gültigkeit

Die ADR-Bescheinigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre müssen Fahrzeugführer*innen innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Auffrischungsschulung teilnehmen.

Auffrischungsschulung

Kursdauer: mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.

Wie können Sie sich auf die Prüfung vorbereiten

Es gibt eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die entsprechende Vorbereitungskurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen einer Zulassung bzw. Anerkennung einer Industrie- und Handelskammer. Informationen über Kurstermine und die jeweiligen Konditionen erfahren Sie direkt bei den Schulungsveranstaltern für Gefahrgutfahrer.

Wiederholungsprüfung

Bei nicht bestandener Erstprüfung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Die IHK Koblenz bietet regelmäßig Termine für eine Wiederholungsprüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro.

Satzung

Näheres regelt die IHK durch Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 377 KB) betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer*innen.
Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen).

Rechtsgrundlage

  • Vorschriften für die Straße
  • Verkehrsübergreifende Vorschriften

Kurspläne

Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die von der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) herausgegebenen DIHK-Kurspläne konkretisiert. Die Kurspläne sind für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer*innen verbindlich und garantieren eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer*innen in Deutschland. Die aktuellen Kurspläne werden von der DIHK veröffentlicht.
Die Verwaltungsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB) über die einheitliche Anwendung der Kurspläne für die Schulung der Gefahrgutfahrer*innen (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 01.12.2022) trat am 01.01.2023 in Kraft.

Ersatz – Verlust

Bei Verlust Ihrer ADR-Card kann Ihnen ein Ersatz ausgestellt werden. Wir benötigen eine Verlustmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB) ausgefüllt von Ihnen zurück.

Lichtbild zur Ausstellung der ADR-Card

Zur Erstellung der ADR-Card ist ein biometrisches Lichtbild in Passbildqualität gemäß Anlage 8 der Passverordnung erforderlich. Wer es versäumt, zur Prüfung ein entsprechendes Lichtbild mitzubringen, darf zwar an der Prüfung teilnehmen; die Erstellung der ADR-Card kann jedoch erst nach persönlicher Hereingabe des Lichtbildes erfolgen. Dies geht nicht auf dem Postweg, sondern muss persönlich in der IHK Koblenz geschehen, weil die Feststellung der Identität zweifelsfrei erfolgen muss. Es wird auf folgenden ADR-Fotobogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 20 KB) geklebt und der IHK übermittelt.