ADR-Schulungsbescheinigung

Neue ADR-Card

Allgemeine Informationen

Fahrzeugführer*innen von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten erhalten nach der Schulung und bei bestandener Prüfung durch die IHK eine ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card, Foto). Seit dem 1. April 2019 ist die ADR-Card mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Zu diesen zählen:
  • Guilloche = Spezielles Muster aus mehreren ineinander verwickelten und überlappenden Linienzügen.
  • Microschrift = Sehr kleine Schriftgröße, die in der Regel nur mit Hilfe einer Lupe lesbar ist.
  • OVI-Farbe = Optically Variable Ink (optisch variable Farbe). Hierbei handelt es sich um eine spezielle Farbe, die je nach Blickwinkel in einem anderen Farbton erscheint.
  • NFC Chip = Near Field Communication Chip, über den eine Datenbankabfrage erfolgen kann.

Digitale Authentifizierung der neuen ADR-Card

Die ADR-Card ist mit einem NFC-Chip ausgestattet, welcher mit NFC-fähigen Endgeräten ausgelesen werden kann. Nach dem Öffnen der Internetadresse wird geprüft, ob die Karte in der Datenbank vorhanden und gültig ist. Bei erfolgreicher Prüfung wird dies durch einen grünen Haken bestätigt. Andernfalls erfolgt der Hinweis, sich mit der ausstellenden IHK in Verbindung zu setzen.
Muster ADR-Card (gültig seit 01.04.2019)

Die UNECE (United Nations Economic Commission) verfolgte mit der Einführung der neuen Bescheinigung (mit Passbild des Inhabers und neu hinzugekommenem Sicherheitsmerkmal) das Ziel, die Fälschungssicherheit zu erhöhen und ein einheitliches Bescheinigungsmuster in allen Mitgliedsstaaten zu etablieren. Da es doch leichte Unterschiede zwischen den verschiedenen Karten der einzelnen Staaten gibt, hat die WP 15 (Working Party of the Transport of Dangerous Goods) damit begonnen, eine Zusammenstellung aller 48 Kartenversionen (ohne Sicherheitsmerkmal) zu veröffentlichen.