Informationen zur Prüfung

Wiederholungsprüfung Gefahrgutfahrer

Wichtige Informationen zur Prüfung

Zulassung zur Wiederholungsprüfung

Bei nicht bestandener Erstprüfung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Zugelassen zur Wiederholungsprüfung sind nur diejenigen Personen, die bereits die Erstprüfung bei der IHK Koblenz abgelegt haben. Es muss eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung erfolgen.

Prüfungsarten, Prüfungsdauer und Bestehen der Prüfung

Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsart, Prüfungsdauer und zum Bestehen der Prüfung:          
Prüfungsart
Prüfungsdauer
in Minuten
Erlaubte Fehlerpunkte zum Bestehen der Prüfung
Basiskurs
45
5
Aufbaukurs Tank
45
4
Aufbaukurs Klasse 1
30
4
Aufbaukurs Klasse 7
30
4
Auffrischungsschulung
30
4

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß der zurzeit gültigen Gebührensatzung der IHK Koblenz 50,00 Euro, die spätestens zu Beginn der Prüfung zu zahlen ist.

Prüfungsanmeldung

Die Wiederholungsprüfungen finden in den Räumlichkeiten der IHK Koblenz statt.

Prüfungstermine

Prüfungstermin*
Anmeldeschluss**
22. Mai 2024
09. Mai 2024
24. Juni 2024
10. Juni 2024
22. Juli 2024
08. Juli 2024
19. August 2024
05. August 2024
16. September 2024
02. September 2024
15. Oktober 2024
01. Oktober 2024
18. November 2024
04. November 2024
09. Dezember 2024
25. November 2024
* Unverbindliche Planung: Änderungen jederzeit vorbehalten.
** Ist die maximale Teilnehmerzahl vor dem Anmeldeschluss erreicht, ist eine Onlineanmeldung zu diesem Termin nicht mehr möglich.

Rücktritt von der Prüfung

  • Tritt ein Teilnehmender vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmender zu einer Prüfung nicht erscheint.
  • Tritt ein Teilnehmender im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.
  • Tritt ein Teilnehmender aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Teilnehmende als wichtigen Grund geltend, dass er wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmende dies unverzüglich spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Teilnehmender Täuschungshandlungen oder stört er den Prüfungsablauf erheblich, kann er von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Grundsätze der Prüfung

  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Sie kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 8.2.2.7 ADR.
  • Die Prüfungssprache ist deutsch.
  • Die Prüfung ist nicht öffentlich.
  • Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
  • Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmenden mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Teilnehmende, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen.