Nr. 3522
Neuigkeiten aus dem Bereich Verkehr und Logistik

Brancheninformationen

Neuregelung

Güterkraftverkehrsunternehmer, die Fahrzeuge über 2,5 t für internationale Transporte einsetzen, unterliegen ab dem 21.05.2022 ebenfalls der Genehmigungs-/Lizenzpflicht.

Branchen

Berufskraftfahrer dürfen die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Für die tägliche Ruhezeit gilt das nicht, entschied der EuGH mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2017.

Wirtschaftszweige

Die EU hat eine einheitliche Urkunde für Fahrer aus Drittstaaten eingeführt. Mit der Fahrerbescheinigung müssen Fahrer aus Drittstaaten, die in der EU zugelassene LKW führen, ihr legales Arbeitsverhältnis nachweisen. Die EU-Verordnung gilt ab dem 19.03.2003 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Birgit Lohn

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)