Branchen

EuGH: Berufskraftfahrer müssen außerhalb des Fahrzeugs ruhen

Berufskraftfahrer dürfen die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Für die tägliche Ruhezeit gilt das nicht, entschied der EuGH mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2017.
Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-102/16) entschieden, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage eines belgischen Transportunternehmens gegen einen Königlichen Erlass des Staatsrats Belgien. Das Transportunternehmen hatte im August 2014 geklagt, weil Belgien im Falle eines Verstoßes eine Geldbuße in Höhe von 1800 Euro veranschlagt hatte.
Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden. Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich "offensichtlich" ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Die Fahrerkabine sei kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume, mit Ausnahme der täglichen Ruhezeiten und der reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten.
Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen. Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind. 
Die in Deutschland angewandte Auslegung der Verordnung sieht ebenfalls vor, dass das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug verboten ist. Verstöße werden hierzulande mit Bußgeldern geahndet.
Kritiker des Antrags weisen darauf hin, dass eine Durchsetzung des Verbots zu höheren Kosten beim Endverbraucher führen wird, da Speditionen künftig dazu verpflichtet wären, ihren Lkw-Fahrern Hotelzimmer und Shuttle-Service per Taxi zur Verfügung zu stellen. Auch sei es fraglich, ob Raststätten und Autohöfe über die entsprechende Infrastruktur verfügen.