Wirtschaftszweige

EU-Fahrerbescheinigung für LKW-Fahrer

Die EU hat eine einheitliche Urkunde für Fahrer aus Drittstaaten eingeführt.
Mit der Fahrerbescheinigung müssen Fahrer aus Drittstaaten, die in der EU zugelassene LKW führen, ihr legales Arbeitsverhältnis nachweisen. Die EU-Verordnung gilt ab dem 19.03.2003 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die wesentlichen Bestimmungen:
  • Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, erteilt, den der Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt.
  • Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmers. Er muss sie dem Fahrer im Original zur Verfügung stellen, wenn dieser Transporte mit einer dem Unternehmer erteilten Gemeinschaftslizenz durchführt.
  • Der Transportunternehmer muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in seinen Geschäftsräumen aufbewahren.
  • Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt.
  • Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.
Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der illegalen Beschäftigung osteuropäischer Fahrer. In Deutschland müssen nun das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKBillBG) angepasst und die Zuständigkeiten geregelt werden. Das von der EU vorgeschriebene einheitliche Muster der Fahrerbescheinigung wird es allen am Transport Beteiligten erleichtern, die gesetzlichen Vorgaben des GüKBillBG einzuhalten, weil sie nicht mehr eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumente auf ihre Richtigkeit prüfen müssen.
Die EU-Fahrerbescheinigung können Sie beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz beantragen.