Innerstädtische Stellplätze

Stellplatzablösesummen

In Rheinland-Pfalz dürfen Anlagen mit Besucherverkehr gemäß § 47 der Landesbauordnung nur errichtet werden, wenn Stellplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Dabei richtet sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach Art und Umfang des zu erwartenden Verkehrsaufkommens.
Die Richtzahlen zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Verkaufsstätten gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen „Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge” vom 24. Juli 2000 (Downloadmöglichkeit Kasten links) betragen für
Läden und Geschäftshäuser
1 Stellplatz je 30-40 m² Verkaufsnutzfläche*,
jedoch mindestens 2 Stellplätze je Laden,
(davon 75 Prozent für Besucher),
Geschäftshäuser mit geringem Besuchsverkehr
1 Stellplatz je 50 m² Verkaufsnutzfläche*,
(davon 75 Prozent für Besucher),
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
1 Stellplatz je 10-20 m² Verkaufsnutzfläche*,
(davon 90 Prozent für Besucher).
* einschließlich Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume, Cafeterien und Ähnliches
Falls die Herstellung notwendiger Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist, kann der Bauherr seine Pflichtstellplätze mit Zustimmung der Gemeinde auch durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde „ablösen”. Der Geldbetrag der sogenannten Stellplatzablöse darf dabei 60 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Die Höhe des Geldbetrags je Stellplatz oder Garage ist von der Kommune durch Satzung festzulegen.
Aktuell hat die IHK Koblenz die Höhe der Stellplatzablösesummen ausgewählter Städte im IHK-Bezirk erhoben. Eine entsprechende Übersicht steht Ihnen im Kasten links zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Wirtschaftsstandort Innenstadt: Mehr Investitions- und Handlungsspielraum für Unternehmen durch Abbau von Abgabenbelastungen
Die Innenstädte sind in den vergangenen Jahren durch den kontinuierlichen Ausbau neuer Handelsstandorte an der Peripherie spürbar unter Konkurrenzdruck geraten. Den Kosten- und Standortvorteilen auf der "grünen Wiese" beispielsweise bei Grundstücks- und Baukosten oder beim Angebot kostenloser Parkplätze stehen in den Innenstädten erhebliche Standortnachteile gegenüber.
Die Innenstädte brauchen jedoch Chancengleichheit im Wettbewerb, um auch in Zukunft ihrer Rolle und Bedeutung als Handelsstandort und Versorgungszentrum gerecht werden zu können. Notwendig sind bessere Rahmenbedingungen und Anreize für Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten.
Investitionshemmnisse wie die Stellplatzabgabe wirken dagegen kontraproduktiv hinsichtlich aller Bemühungen, die Innenstädte mit Leben zu füllen und ein attraktives Angebot an Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sicherzustellen. Deshalb müssen die Städte nach Auffassung der rheinland-pfälzischen IHKs offensiver für den Wirtschaftsstandort Innenstadt eintreten und auch die Stellplatzsatzungen auf den Prüfstand stellen.
Die IHKs in Rheinland-Pfalz appellieren an die Kommunen im Land, beispielsweise durch eine Reduzierung der Ablösebeträge, eine zeitliche Streckung über mehrere Jahre oder am besten durch einen Verzicht auf die Stellplatzablöse einen wirkungsvollen Beitrag zur Wirtschaftsförderung der Innenstädte zu leisten. Auch mit der Freistellung der ersten Stellplätze von einem Ablösebetrag könnte eine Entlastung gerade für kleinere mittelständische Unternehmen erreicht werden.