Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer engagiert

Berufsbildungsausschuss

Die Aufgaben des Berufsbildungsausschusses der IHK Koblenz ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen der IHK Koblenz wird der Berufsbildungsausschuss nach den Vorgaben des BBiG errichtet. Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder*innen des Berufsbildungsausschusses werden vom Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz berufen. Eine Berufungsperiode beträgt vier Jahre. Aktuell dauert diese noch bis 2026.
Der Ausschuss ist paritätisch besetzt mit je sechs beauftragen Arbeitgeber*innen, sechs beauftragten Arbeitnehmer*innen und sechs Lehrer*innen von Berufsbildenden Schulen. Die Lehrer*innen haben eine beratende Stimme. Jedes Ausschussmitglied hat jeweils eine*n Stellvertreter*in.
Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, die von der IHK als zuständige Stelle zu erlassenen Rechtsvorschriften zu beschließen und die Berufsbildungspolitik der IHK mitzugestalten.
Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich.