Wirtschaftssatzungen

IHK-Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Allgemeines

Die IHK Koblenz ist eine Einrichtung der regionalen Wirtschaft.
Sie erfüllt - aufgrund eines Bundesgesetzes - ihre öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit, insbesondere durch die von allen
IHK-zugehörigen Unternehmen gewählte Vollversammlung mit ehrenamtlichem Präsidenten und Präsidium.
Für die Finanzierung der vielfältigen IHK-Aufgaben werden von den IHK-zugehörigen Unternehmen jährlich Mitgliedsbeiträge erhoben. Über deren Höhe entscheidet die demokratisch gewählt IHK-Vollversammlung ebenso, wie über den IHK-Haushalt und die Gebühren, die für vom Staat auf die IHK übertragenen Aufgaben erhoben werden.
Sehen Sie hier unseren Erklärfilm zum IHK-Beitrag:

Aktuelles

Digitales Postfach für Beitragsbescheide

Sie möchten künftig die Beitragsbescheide digital erhalten? Dies ist jetzt über das „digitale IHK-Postfach“ möglich. Den Zugang hierauf können Sie über dieses Online-Formular beantragen.
Nach Beantragung erhalten Sie eine E-Mail zwecks Bestätigung der Zugangseröffnung. Der Registrierungscode zur Anmeldung am Berechtigungssystem geht Ihnen nach abgeschlossener Prüfung Ihres Antrages zu. Sobald Sie sich am Berechtigungssystem angemeldet haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einem Bestätigungslink. Aus Sicherheitsgründen wird Ihnen der Bestätigungslink nur als Text übermittelt. Bitte kopieren Sie den Link und öffnen diesen in einem neuen Browser.
Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Zusendung der Beitragsbescheide auf postalischem Weg nach Registrierung im digitalen Postfach nicht mehr möglich ist.

Beitragssenkung 2024

Zur Entlassung der Mitgliedsunternehmen hat die IHK-Vollversammlung am 13. Dezember 2023 für das Beitragsjahr 2024 eine Beitragssenkung von 30 Prozent beschlossen.
Wirtschaftssatzungen im Vergleich:

Sprechen Sie uns an

Sie haben die Möglichkeit, uns Änderungen online mitzuteilen, z. B. Beitragsanpassungen, Änderung Ihrer Bankverbindung, Gewerbeabmeldungen, etc.


Aktuelles Gebührenverzeichnis der IHK Koblenz

Für die direkt zurechenbaren Aufgaben, die der Staat den IHKs übertragen hat, wurden folgende Gebühren von der Vollversammlung festgelegt:

IHK-Wirtschaftssatzungen

IHK-Wirtschaftssatzungen 2002 – 2024

Die IHK-Vollversammlung hat in ihren Sitzungen gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) folgende Satzungen beschlossen, in welchen auch die Höhe der IHK-Mitgliedsbeiträge festgelegt sind: