Nr. 3625372
Über uns

IHK-Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz

Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK und wurde inzwischen mehrfach geändert und erweitert.

Selbstverständnis der IHK Koblenz

Die Arbeit der IHK orientiert sich an ihrem Selbstverständnis. Im Bewusstsein dieses Selbstverständnisses beschloss die Vollversammlung der IHK zu Koblenz ihre Satzung.

Über uns

Die IHK-Vollversammlung ist das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsorgan der IHK. Sie bestimmt als Vertreterin aller Mitgliedsunternehmen die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die gewerbliche Wirtschaft des IHK-Bezirks sowie die IHK-Arbeit sind. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sind durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien und die IHK-Satzung festgelegt.

Zahlen, Daten, Fakten

Die IHK Koblenz ist eine Einrichtung der regionalen Wirtschaft. Sie erfüllt - aufgrund eines Bundesgesetzes - ihre öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit, insbesondere durch die von allen IHK-zugehörigen Unternehmen gewählte Vollversammlung mit ehrenamtlichem Präsidenten und Präsidium.

Wirtschaftssatzungen

Die IHK Koblenz ist eine Einrichtung der regionalen Wirtschaft. Sie erfüllt - aufgrund eines Bundesgesetzes - ihre öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit, insbesondere durch die von allen IHK-zugehörigen Unternehmen gewählte Vollversammlung mit ehrenamtlichem Präsidenten und Präsidium.

Über uns

Ihr Unternehmen ist abgemeldet bzw. im Handelsregister gelöscht? Sie sind mit Ihrer Firma ebenfalls Mitglied der Handwerkskammer (HWK)? Es haben sich Änderungen bei Ihrem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb ergeben? Dann stehen Ihnen hier verschiedene Online-Anträge zur Verfügung.

Über uns

Die Vollversammlung der lndustrie- und Handelskammer zu Koblenz (lHK) hat die folgende Wahlordnung beschlossen.

Mitarbeiter und Ehrenamt

Die IHK hat die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ihrer Region abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft ersetzt die IHK Koblenz zudem staatliches Handeln in der Wirtschaft durch eigenverantwortliches Handeln der Wirtschaft - für die Wirtschaft.