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Nr. 6559170
Über uns
IHK-Beitrag - Die wichtigsten Punkte im Überblick
„Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“, so lautet das Selbstverständnis der IHK. Unternehmer der Region nehmen die Wirtschaft betreffende Anliegen selbst in die Hand: z. B. bei der Berufsausbildung, im Sachverständigenwesen oder beim Export.
Zusammen mit den Unternehmern sorgen wir für eine höhere Durchschlagskraft der Wirtschaft in der Region – effizient und unbürokratisch anstelle der öffentlichen Hand.
Diese Arbeit wird durch die Mitgliedsbeiträge gesichert. Die Mitgliedschaft in der IHK ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Beiträge bestimmen die Mitglieder selbst über die von ihnen gewählten Unternehmer in der Vollversammlung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
1. Wie entsteht die Zugehörigkeit zur IHK?
Mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit wird jedes Unternehmen auf Grund der gesetzlichen Regelung IHK-Mitglied. Die Gewerbeämter und Amtsgerichte informieren die zuständige IHK über die Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung ins Handelsregister.
2. Wie finanziert sich die IHK?
Die IHKs werden ausschließlich von der Wirtschaft getragen. Dem liegt ein Beitragsmodell zugrunde, das es der IHK ermöglicht, ihre Leistungen zu finanzieren. Die Beitragshöhe und der Wirtschaftsplan werden jährlich von gewählten Unternehmern in der IHK-Vollversammlung festgelegt. Unsere jährliche Wirtschaftssatzung finden Sie hier.
3. Wie wird der Beitrag berechnet?
Der IHK-Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage. Bemessungsgrundlage ist der von dem jeweiligen Unternehmen erzielte Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Beitragspflicht besteht, solange ein Unternehmen der IHK angehört. Dies hängt vom Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht und der Existenz einer Betriebsstätte im IHK-Bezirk ab. Der Grundbeitrag fällt jeweils für ein Kalenderjahr in voller Höhe an. Liquidation oder Insolvenz haben keinen Einfluss auf die Beitragspflicht.
4. Wie zahle ich meinen Mitgliedsbeitrag?
Zum Jahresbeginn versendet die IHK die Beitragsbescheide. Bitte überweisen Sie den Beitrag innerhalb der angegebenen Frist.
5. Ist der IHK-Beitrag steuerlich abzugsfähig?
Ja, denn er ist als öffentliche Abgabe eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe. Er enthält jedoch keine Umsatzsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Erläuterungen zum Beitragsbescheid
1. Jahr (= Beitragsjahr)
Mit dem Beitragsbescheid kann die Berechnung der Vorauszahlung für das laufende Jahr (evtl. mit der Bemessungsgrundlage aus einem Vorjahr) sowie eine Nachberechnung für ein oder mehrere Vorjahre aufgrund der Festsetzungen des Finanzamtes erfolgen. Ggf. können auch nach einer bereits erfolgten Gewerbeabmeldung noch Beitragsabrechnungen für zurückliegende Jahre erfolgen.
2. Hebesatz in %
Hier wird der Hebesatz für das jeweilige Beitragsjahr ausgewiesen. Dieser wird jährlich von der Vollversammlung festgesetzt und für die Berechnung der Umlage verwandt.
3. Bemessungsgrundlage
In dieser Spalte wird die Höhe der Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag bzw., sofern kein Gewerbeertrag vom Finanzamt festgesetzt wird, der Gewinn aus Gewerbebetrieb) aufgeführt und ggf. um den Freibetrag gekürzt.
4. Beitrag
Der aufgrund der Höhe der Bemessungsgrundlage zu zahlende Grundbeitrag und die zu zahlende Umlage werden hier aufgeführt.
5. Zahlung
Hier können Sie sehen, in welcher Höhe Sie für das betreffende Beitragsjahr evtl. bereits Zahlungen geleistet haben.
6. Saldo
In dieser Spalte wird der Saldo (Grundbeitrag plus Umlage abzüglich bereits geleisteter Zahlung) für das jeweilige Beitragsjahr ausgewiesen. Ist der Saldobetrag mit einem „G“ versehen (hinten angestellt), handelt es sich um ein Guthaben des IHK-Zugehörigen; anderenfalls um eine Beitragsforderung der IHK.
7. Bezeichnung
Hier wird die Art der Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb) angegeben. Bei der Berechnung der Umlage für Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb um einen gesetzlichen Freibetrag von derzeit 15.340 Euro gekürzt. Bei einer Bemessungsgrundlage bis zur Höhe des Freibetrages fällt kein Umlagebeitrag an. Soweit es sich um einen Vorauszahlungsbescheid handelt, enthält der Bescheid hier den Hinweis „vorläufig“.
8. Saldo aus früheren Bescheiden
Hier sind ggf. noch nicht beglichene Beitragsforderungen oder auch Guthaben des IHK-Zugehörigen aus früheren Beitragsbescheiden nachrichtlich aufgeführt. Auf der 2. Seite des Bescheides finden Sie die Erläuterungen zu diesem Beitragsrückstand.
9. Gesamt
In dieser Zeile wird der Saldo aus der aktuellen Beitragsveranlagung und den Beträgen aus früheren Beitragsbescheiden ausgewiesen. Hier können Sie erkennen, ob Sie noch Zahlungen an die IHK leisten müssen oder insgesamt ein Guthaben für Sie besteht. Eine Erstattung des Guthabens erfolgt, sobald uns Ihre Bankverbindung vorliegt (siehe hierzu auch beiliegendes Formular für die Bekanntgabe der Bankverbindung).