Mitarbeiter und Ehrenamt

Compliance-Kodex und Ombudsmann der IHK

Die IHK hat die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ihrer Region abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft ersetzt die IHK Koblenz zudem staatliches Handeln in der Wirtschaft durch eigenverantwortliches Handeln der Wirtschaft - für die Wirtschaft.
Ihre Aufgaben nimmt die IHK Koblenz wahr auf der Grundlage der geltenden Gesetze, der IHK-Satzung sowie der Grundsätze von Objektivität und Unabhängigkeit. Die Einhaltung ("Compliance") dieser Regeln ist die Basis für eine erfolgreiche Arbeit der Industrie- und Handelskammer. Präsidium und Vollversammlung haben sich entschlossen, sich selbst, allen für unsere IHK tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den vielen für die IHK ehrenamtlich Tätigen einen Compliance-Kodex an die Hand zu geben.
In ihrer Sitzung am 3. Dezember 2014 hat die Vollversammlung der IHK Koblenz den nachfolgenden Compliance-Kodex beschlossen. Er richtet sich an alle in der IHK Koblenz ehren- und hauptamtlich tätigen Personen.
Für Hinweise auf Verstöße gegen den Compliance-Kodex stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK Koblenz, den ehrenamtlich Tätigen sowie Mitgliedsunternehmen zwei externe und neutrale Ombudspersonen zur Verfügung.
Sie nehmen die Hinweise entgegen und prüfen, ob ihnen nachgegangen werden muss. Sie sind als externe Personen neutrale Ansprechpartner. Auf Wunsch des Hinweisgebers gewährleisten die Ombudspersonen die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers. Hinweise können auch anonym gegeben werden.
Die gegenwärtigen Ombudspersonen für die IHK Koblenz sind Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer und Rechtsanwältin Christine Ostwald. In ihrer Funktion als Ombudsperson stellen sie eine Meldestelle im Sinne der §§ 12, 19 Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) dar. Sie können auf den folgenden Wegen erreicht werden:

Dr. Stefan Meßmer
Rechtsanwalt und Partner bei der Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Calwer Straße 7
70173 Stuttgart
T:  +49 89 55066-524
F:  +49 711 933046-221
E-Mail: ombudsmann.ihk.koblenz@bakertilly.de

Christine Ostwald
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht , Director bei der Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 3b
80335 München
T:  +49 89 55066-524
F:  +49 89 55066-166