Aus- und Weiterbildung
Ausbildereignungsprüfung
1. Allgemeines
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung (§§ 29 f. BBiG). Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online - Anmeldung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Anmeldeschluss: Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil: Im Falle der beantragten Befreiung ist der entsprechende Nachweis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen. Ein nachträglicher Antrag kann nicht berücksichtigt werden.
Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil
Personen mit Abschlüssen der IHK-Fortbildungsprüfungen (Bankfachwirt*in, Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation, Fachwirt*in für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt*in für Versicherungen und Finanzen, Fachwirt*in für Logistiksysteme, Fachwirt*in für Einkauf, Industriefachwirt*in, Handelsfachwirt*in, Tourismusfachwirt*in, Technische*r Fachwirt*in, Veranstaltungsfachwirt*in, Versicherungsfachwirt*in, Verkehrsfachwirt*in, Wirtschaftsfachwirt*in) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.
Personen mit Abschlüssen der IHK-Fortbildungsprüfungen (Bankfachwirt*in, Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation, Fachwirt*in für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt*in für Versicherungen und Finanzen, Fachwirt*in für Logistiksysteme, Fachwirt*in für Einkauf, Industriefachwirt*in, Handelsfachwirt*in, Tourismusfachwirt*in, Technische*r Fachwirt*in, Veranstaltungsfachwirt*in, Versicherungsfachwirt*in, Verkehrsfachwirt*in, Wirtschaftsfachwirt*in) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) enthält gemäß § 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) vier Handlungsfelder:
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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
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Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
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Ausbildung durchführen
-
Ausbildung abschließen
Prüfungsgliederung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. (§ 4 Abs. 1 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB))
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Schriftlicher Prüfungsteil: Bearbeitung fallbezogener Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung (§ 4 Abs. 2 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB))
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Praktischer Prüfungsteil: Präsentation einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch (§ 4 Abs. 3 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB))
Wichtiger Hinweis
Die schriftliche Prüfung am Standort Koblenz wird am PC durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung am Standort Koblenz wird am PC durchgeführt.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zur Ausbildereignungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) entnehmen.
Prüfungsablauf
Prüfungsinhalte
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Dauer
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Schriftlicher Prüfungsteil
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max. 3 Stunden
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Praktischer Prüfungsteil
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max. 30 Minuten
(Ausnahme: Bereich Land- und Hauswirtschaft max. 60 Minuten)
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. (§ 4 Abs. 1 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB))
4. Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen finden in der Regel an jedem ersten Dienstag und Mittwoch im Monat statt.
Sobald alle Prüfungsanmeldungen zum jeweiligen Prüfungsverfahren vorliegen, erhält der Prüfungsteilnehmende ca. 4 Wochen vor Termin die Einladung zur schriftlichen Prüfung, spätestens jedoch sieben Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Die praktische Prüfung findet in der Regel bis zu vier Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Der Termin wird von der IHK zugeteilt und ist nicht frei wählbar. Die Einladung hierzu erfolgt mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Alle Termine der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung der IHK-Koblenz und den Regionalgeschäftsstellen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Altenkirchen, Idar-Oberstein, Bad Kreuznach, Montabaur, Mayen-Koblenz und Simmern befinden sich in der Terminübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB).
5. Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt sechs Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeportal schließt automatisch, sobald alle Prüfungsplätze belegt sind.
Alle Teilnehmenden müssen sich selbstständig anmelden. Die Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse (z.B. den Arbeitgeber) ist möglich.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur zur Gesamtprüfung möglich. Müssen nur einzelne Prüfungsteile nachgeholt werden, ist der entsprechende Prüfungsteil anzugeben. Die schriftlichen Termine stehen fest, die Auswahl eines einzelnen praktischen Termins ist nicht möglich. Diese Termine werden nach Anmeldung für den jeweiligen Monat zugeteilt.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig:
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).