Aus- und Weiterbildung
Ausbildung der Ausbilder*innen
Nachweis der Berufs- und Arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung (§§ 29 f. BBiG). Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
Gliederung der Prüfung / Prüfungsfächer
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) enthält gemäß § 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) vier Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis finden an jedem ersten Dienstag im Monat statt.
Sobald alle Prüfungsanmeldungen zum jeweiligen Prüfungsverfahren vorliegen, erhält der Prüfungsteilnehmende die Einladung zur schriftlichen Prüfung, spätestens jedoch sieben Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Die praktische Prüfung findet in der Regel bis zu vier Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Die Einladung hierzu erfolgt mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung
Der Anmeldeschluss liegt vier bis sechs Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeportal schließt automatisch, sobald alle Prüfungsplätze belegt sind.
Alle Teilnehmenden müssen sich selbstständig anmelden. Die Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse (z. B. den Arbeitgeber) ist möglich.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur zur Gesamtprüfung möglich. Müssen nur einzelne Prüfungsteile nachgeholt werden, ist der entsprechende Prüfungsteil anzugeben. Die schriftlichen Termine stehen fest, die Auswahl eines einzelnen praktischen Termins ist nicht möglich. Diese Termine werden nach Anmeldung für den jeweiligen Monat zugeteilt.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.