Aus- und Weiterbildung
Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)
Mit der Anwendung Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV) ist es möglich, den Berufsausbildungsvertrag in elektronischer Form komfortabel auszufüllen, von uns online prüfen zu lassen, im Anschluss auszudrucken, und so einen bereits mit uns abgestimmten Vertrag unterzeichnen zu können.
Durch die Nutzung von DAV haben Sie, als Ausbildungsbetrieb, folgende Vorteile:
- reduzierte Eintragungsgebühr
- reine - barrierefreie - Webanwendung
- benutzerfreundliche Vertragserfassung mit Plausibilitätsprüfungen
- vorbelegte Firmen- und Ausbilderdaten
- schnelle Abwicklung der Vertragsregistrierung
- abgeschlossene Verträge als Vorlage für künftige Eintragungen nutzbar
- Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen
- Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und Ausbilder*innen
Zugang beantragen
Achtung: Leider steht aktuell das Registrierungstool nicht zur Verfügung. Wir nehmen Ihre Registrierungsbitte gerne per E-Mail an teamvertraege@koblenz.ihk.de entgegen.
Vor der ersten Nutzung benötigen Sie einen Zugang zur Anwendung. Sie können über unser Registrierungs-Tool einen Zugang zu unserem Berechtigungssystem für den Onlinevertrag beantragen.
Die Zugangsdaten zur Nutzung dieses Tools erhalten aktive Ausbildungsunternehmen automatisch per Post.
Nach Erhalt des Schreibens loggen Sie sich bitte mit der Identnummer, der Postleitzahl und der PIN-Nummer hier ein: Registrierungs-Tool
Vertragsbearbeitung
- Anmeldung in der Anwendung nachdem Sie über das Registrierungs-Tool Zugangsdaten beantragt haben
- Auswahl der Vertragsart → hier finden Sie ein Benutzerhandbuch (PDF-Datei · 4376 KB) für die Anwendung
- Der Vertrag wird von uns geprüft, und falls noch Fragen offen sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf bzw. kommentieren den Antrag direkt im Online-Portal.
- Sie erhalten per E-Mail die Freigabe des Ausbildungsvertrages.
- Der freigegebene Vertrag wird von Ihnen ausgedruckt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben.
- Im Anschluss laden Sie den unterschriebenen Ausbildungsvertrag, sowie eventuelle Anlagen (z. B. Bescheinigung über die Erstuntersuchung oder Nachtrag zum Berufsausbildungsvertrag zur EU-Richtlinie (PDF-Datei · 113 KB)), in der Anwendung hoch.
- Nach erfolgtem Upload erhalten Sie und der*die Auszubildende von uns eine Eintragungsbestätigung.
Webinare zum neuen Onlinevertrag
In 2023 stellen wir Ihnen gerne den neuen Onlinevertrag im Rahmen eines Webinares vor. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten Ihnen die Anwendung bietet und welche Vorteile Sie mit dieser für Sie kostenlosen Anwendung haben.
Die Webinartermine dauern ca. 1 Stunde und finden einmal im Monat statt. Natürlich können diese Termine auch genutzt werden, wenn Sie Fragen zur Anwendung haben.
Bitte melden Sie sich einfach per E-Mail bitte mit Nennung des Wunschtermines an über
extern@koblenz.ihk.de . Sie erhalten dann den Link für das Webinar, das mittels MS Teams durchgeführt wird.
Start ist jeweils um 10:00 Uhr
Donnerstag, den 26. Januar 2023
Donnerstag, den 16. Februar 2023
Donnerstag, den 30. März 2023
Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen Besprechungs-ID: 338 786 876 083 Passcode: tyvUWu
Teams herunterladen |
Im Web beitreten
Oder rufen Sie an (nur Audio)
+49 69 365057763,,312881947# Germany, Frankfurt am Main Telefonkonferenz-ID: 312 881 947#
Donnerstag, den 27. April 2023
Donnerstag, den 25. Mai 2023
Donnerstag, den 29. Juni 2023
Sollte weiterer Bedarf bestehen bieten wir auch gerne weitere Termine im 2. Halbjahr 2023 an.
Zusätzliche Hinweise
Sachliche und zeitliche Gliederungen
Die sachliche und zeitliche Gliederung ist der/dem Auszubildenden mit dem Berufsausbildungsvertrag auszuhändigen. Sie können diese hier kostenfrei für den jeweiligen Beruf herunterladen.
Die sachliche und zeitliche Gliederung ist der/dem Auszubildenden mit dem Berufsausbildungsvertrag auszuhändigen. Sie können diese hier kostenfrei für den jeweiligen Beruf herunterladen.
Ausbilder*innen
Die für Ihr Unternehmen benannten Ausbilder*innen werden in der Onlineanwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” angezeigt und können entsprechend ausgewählt werden. Soll uns eine neue Ausbilderin oder ein neuer Ausbilder benannt werden, können Sie dies auch direkt in der Anwendung tun. Sie finden weitere Informationen dazu im Benutzerhandbuch, welches Sie unter “weitere Informationen” finden.
Die für Ihr Unternehmen benannten Ausbilder*innen werden in der Onlineanwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” angezeigt und können entsprechend ausgewählt werden. Soll uns eine neue Ausbilderin oder ein neuer Ausbilder benannt werden, können Sie dies auch direkt in der Anwendung tun. Sie finden weitere Informationen dazu im Benutzerhandbuch, welches Sie unter “weitere Informationen” finden.
Nachtrag zum Berufsausbildungsvertrag – Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (“Arbeitsbedingungenrichtlinie”) verabschiedet.
Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Dieses führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Ausbildungsvertrages.
Die neuen Mindestangaben in der Vertragsniederschrift gelten ab dem 1. August 2022. Ab diesem Zeitpunkt (Unterschriftsdatum) sind die im Nachtrag (PDF-Datei · 113 KB) geforderten Angaben Vertragsbestandteil.
Unter § 6 – Bestandteile der Vergütung sind nachfolgende Angaben über den Nachtrag zu ergänzen:
1. In welcher Form werden Überstunden vergütet?
2. Setzt sich die Ausbildungsvergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammen (z. B. Sachleistungen, Kost und Logis)? Diese sind als Vertragsanlage beizufügen.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (“Arbeitsbedingungenrichtlinie”) verabschiedet.
Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Dieses führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Ausbildungsvertrages.
Die neuen Mindestangaben in der Vertragsniederschrift gelten ab dem 1. August 2022. Ab diesem Zeitpunkt (Unterschriftsdatum) sind die im Nachtrag (PDF-Datei · 113 KB) geforderten Angaben Vertragsbestandteil.
Unter § 6 – Bestandteile der Vergütung sind nachfolgende Angaben über den Nachtrag zu ergänzen:
1. In welcher Form werden Überstunden vergütet?
2. Setzt sich die Ausbildungsvergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammen (z. B. Sachleistungen, Kost und Logis)? Diese sind als Vertragsanlage beizufügen.
Bitte laden Sie den ausgefüllten und von beiden Seiten unterschriebenen Nachtrag zusammen mit dem Ausbildungsvertrag in der Anwendung hoch!