Nr. 6640264

Anforderung Ersatzbescheinigung

Bei Verlust oder Zerstörung eines Prüfungszeugnisses, kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, welche das Original ersetzt.
Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzbescheinigung Ihres Sachkundenachweises als geprüfte*r Fachfrau*mann für
  • Versicherungsvermittlung gem. § 34d Abs. 5 Nr. 4,
  • Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO oder
  • Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO
zu beantragen, sofern die Absolvierung der Prüfung der IHK Koblenz zuzuordnen ist.

Führen Sie die folgenden Schritte aus:

  1. Antrag ausfüllen und übermitteln
    Füllen Sie bitte dieses Formular aus, um eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.
  2. Bezahlung durchführen
    Nach Überprüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit Angabe der Bankverbindung. Der Betrag von 40,00 Euro ist im Voraus zu begleichen.
  3. Versand Ihrer Zweitschrift
    Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Ersatzbescheinigung mit der Post.