Anforderung Ersatzbescheinigung
Bei Verlust oder Zerstörung eines Prüfungszeugnisses, kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, welche das Original ersetzt.
Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzbescheinigung Ihres Sachkundenachweises als geprüfte*r Fachfrau*mann für
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Versicherungsvermittlung gem. § 34d Abs. 5 Nr. 4,
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Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO oder
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Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO
zu beantragen, sofern die Absolvierung der Prüfung der IHK Koblenz zuzuordnen ist.
Führen Sie die folgenden Schritte aus:
- Antrag ausfüllen und übermitteln
Füllen Sie bitte dieses Formular aus, um eine Ersatzbescheinigung zu beantragen. - Bezahlung durchführen
Nach Überprüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit Angabe der Bankverbindung. Der Betrag von 40,00 Euro ist im Voraus zu begleichen. - Versand Ihrer Zweitschrift
Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Ersatzbescheinigung mit der Post.